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Strom- und Erdgas-Großhandel: Bundesnetzagentur registriert Marktteilnehmer
Die Bundesnetzagentur hat das Registrierungsverfahren für Marktteilnehmer im Strom- und Erdgas-Großhandel gestartet.
Die Registrierung der Marktteilnehmer erstmals Transparenz für Deutschland und Europa, welche und wie viele Unternehmen im Strom- und Erdgas-Großhandel aktiv sind. Ziel der Marktüberwachung ist die Stärkung des Vertrauens in die Integrität der Märkte im Strom- und Erdgas-Großhandel.
Marktteilnehmer, die im hiesigen Strom- und Erdgas-Großhandel aktiv sind, sind verpflichtet, sich bei der Bundesnetzagentur zu registrieren, wenn sie in Deutschland ihren Sitz haben oder ansässig sind. Marktteilnehmer, die nicht in der Europäischen Union ansässig sind, können frei wählen, bei welcher europäischen Regulierungsbehörde sie sich registrieren. Die Daten, die von den Marktteilnehmern bei der Registrierung angegeben werden müssen, wurden 2012 von der Europäischen Agentur zur Kooperation der Energieregulierer (ACER) festgelegt.
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