Wärmeenergie: Feuerstätten leisten wichtigen Beitrag
Im Zusammenhang mit der Energiewende sind auf Bundesebene in den letzten Jahren mehrere Gesetze zur Effizienzsteigerung und der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger verabschiedet worden. Neben der Stromversorgung geht es dabei vor allem um die Wärmeenergie, also Energie zum Beheizen von Gebäuden.
Kein bundeseinheitliches Gesetz für Wärmeenergie
Für Bestandsbauten - darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam - gibt es derzeit kein bundeseinheitliches Gesetz, um Wärmeenergie effizient zu sparen. Auf Länderebene jedoch sind Maßnahmen, um Wärmeenergie zu sparen, bereits erfolgt bzw. in Vorbereitung. So zum Beispiel in Baden-Württemberg, wo derzeit das "Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW" (EWärmeG) überarbeitet wird. Danach soll bei Veräußerung oder im Sanierungsfall bei Bestandswohngebäuden zukünftig 15 (statt bisher 10) Prozent der Wärmeenergie mit erneuerbaren Energien abgedeckt werden.
Im baden-württembergischen Gesetzentwurf des EWärmeG sind jedoch bestimmte Einzelraumfeuerungsanlagen - nämlich Raumheizer (Kaminöfen) – ausgeschlossen. Bei der Wärmeenergie spielt feste Biomasse, vorwiegend in Form von Scheitholz und Holzpellets, eine zentrale Rolle. Als lokal verfügbarer Energieträger kann Holz äußerst ökonomisch und ökologisch sinnvoll genutzt werden und spielt deswegen eine zentrale Rolle dabei Wärmeenergie effizienter zu gestalten. Der HKI appelliert daher an die Verantwortlichen im Südwesten, ihre bisherige Planung zur Wärmeenergie zu überdenken.