Markttransparenzstelle: Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt treffen Vereinbarung
Die Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt haben eine Kooperationsvereinbarung für die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas geschlossen.
Die gesetzlich vorgesehene Kooperationsvereinbarung regelt die Einzelheiten der einvernehmlichen Wahrnehmung der Aufgaben der Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (MTS Strom/Gas). Sie war zuvor vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie genehmigt worden.
Die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete Markttransparenzstelle wird von beiden Behörden gemeinsam betrieben. In der jetzt abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung sind insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Gegenstände Besetzung, Geschäftsverteilung, Koordinierung der Datenerhebung sowie Daten- und Informationsaustausch geregelt.
Markttransparenzstelle war Brüderles Idee
Die Markttransparenzstelle, die noch vom früheren Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) angestoßen wurde, wird aus Beschäftigten beider Behörden bestehen. Die nähere Aufgabenverteilung wird sich am Behördenbezug der jeweiligen Aufgabe orientieren. Ein kontinuierlicher Informationsaustausch zwischen den Kollegen der Markttransparenzstelle ist laut Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt sichergestellt.
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