Fracking: Bundesregierung verschiebt Verabschiedung des Gesetzes
Aus verfassungsrechtlichen Gründen gebe es allerdings keine Möglichkeit, Fracking generell zu verbieten, sagte sie im ARD-„Morgenmagazin“. Dass einige Politiker von CDU und CSU jetzt noch Ausnahmen durchsetzen wollen, kann die Umweltmisterin nicht nachvollziehen.
„Wir brauchen eine sichere Regelung, die Grundwasser schützt, die die Gesundheit der Menschen schützt und soweit als irgendmöglich das Fracking einschränkt“, so die SPD-Politikerin im „Morgenmagazin“. Der Gesetzentwurf zu Fracking will Hendricks zusammen mit Energieminister Sigmar Gabriel (ebenfalls SPD) nun am 1. April 2015 ins Kabinett einbringen.
Fracking soll oberhalb von 3.000 Metern verboten sein
Dem Gesetzentwurf zufolge soll Fracking in Schiefer- und Kohleflöz-Gestein oberhalb einer Bodentiefe von 3.000 Metern grundsätzlich verboten sein. Auch für Trinkwasser- und Naturschutzgebiete soll ein Komplettverbot für Fracking gelten.
Die Fracking-Technologie soll nach dem Willen von Umwelt- und Energieministerium weiter erforscht werden. In Ausnahmefällen soll kommerzielles Fracking erlaubt werden, allerdings nur unter scharfen Auflagen.