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BGH: Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Lieferverträgen unwirksam
Mehrere Wohnungseigentümer haben mit ihren Klagen gegen Preisanpassungsklauseln ihrer Erdgasversorger vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Erfolg erzielt.
Nach Auffassung der Richter benachteiligten die Preisanpassungsklauseln in den Verträgen die Wohnungseigentümer und sind daher unwirksam. (Az.: VIII ZR 243/13 u.a.). In den Preisanpassungsklauseln waren die Erdgaspreise an die Entwicklung des Erdölpreises gekoppelt. Bereits 2010 hatte der BGH eine derartige Kopplung grundsätzlich für unwirksam erklärt. Das Urteil betraf aber nur Verbraucher wie z.B. Mieter.
Preisanpassungsklauseln: Grundsatzurteil von 2010
Die Grundsatzentscheidung zu Preisanpassungsklauseln von 2010 müsse unter bestimmten Voraussetzungen auch für formale Zusammenschlüsse von Wohnungseigentümern gelten, so die jetzige Urteilsbegründung des BGH. Nach Ansicht der Richter veliert ein Eigentümer verliere seine Schutzwürdigkeit als Verbraucher nicht dadurch, dass er Mitglied einer Gemeinschaft ist.
Vor den BGH hatten mehrere Wohnungseigentümer-Gemeinschaften geklagt. Sie hatten Lieferverträge mit Eon und der früheren Eon Hanse Vertrieb abgeschlossen, in denen der Erdgaspreis an den für Heizöl gekoppelt ist. In einem Fall waren durch die Preisanpassungsklauseln fast 185.000 Euro Differenz zusammengekommen.