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Energieeinsparverordnung (EnEV) gilt auch für Gebrauchtimmobilien

EnEV

Verbraucher müssen auch bei Gebrauchtimmobilien die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Blick haben. Von der Dämmung bis zur Heizung gibt es dafür Regelungen. Der selbstverständliche Umgang mit der EnEV bei Neubauten ist bei Erwerbern von gebrauchten Immobilien nicht in gleichem Maße gegeben. Vielen ist die EnEV nicht einmal bekannt. Dabei enthält sie auch Regelungen für bestehende Immobilien.

Mit der EnEV 2009 wurden erstmals Anforderungen formuliert, die durch die Eigentümer zu erfüllen sind. In der EnEV 2014 sind diese weiter präzisiert. Leider gibt es dazu keine Aufklärungspflicht. Auch wenn Erwerber erst nach dem Kauf von Nachrüstpflichten für Bestandsimmobilien erfahren, müssen sie sich formulierten Basisforderungen der EnEV stellen: Dem Austausch von Heizkesseln, der Dämmung wärmeführender Leitungen und der Dämmung der obersten Geschossdecke.

Grundsätzlich dürfen nach der EnEV alle vor dem 1. Oktober 1978 installierten Heizkessel für flüssige oder gasförmige Brennstoffe nicht mehr betrieben werden. Für alle weiteren Kessel, die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, ist der Betrieb auf maximal 30 Jahre befristet. Für Wohn- und Nichtwohngebäude, die vier Monate im Jahr mit mindestens 19 Grad beheizt werden, gilt nach der EnEV, dass zugängliche Decken zu nicht beheizten Dachräumen zu dämmen sind. Alle zugänglichen und wärmeführenden Leitungen, Formstücke und Armaturen in nicht geheizten Räumen sind lückenlos zu dämmen. Ist die Dämmung nicht einsehbar, sollte eine Überprüfung durch einen Energieberater erfolgen.

Die EnEV sieht das Nachrüsten der Wärmedämmung in Zusammenhang zur Wirtschaftlichkeit. So sind die Forderungen nur umzusetzen, wenn sie sich in einer angemessenen Frist als wirtschaftlich erweisen. Wer den Erwerb einer gebrauchten Immobilie plant, sollte sich zuvor von einem EnEV Experten beraten lassen. Das gilt auch vor größeren Modernisierungsarbeiten am eigenen Haus. Auch eine Energieberatung hilft richtige Entscheidungen zu treffen. Gut zu wissen, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab 1.März 2015 die Förderung für eine Vor-Ort-Beratung bei Einfamilienhäusern auf 800 Euro und auf 1.100 Euro bei Häusern mit mindestens drei Wohnungen erhöht hat.

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