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Wärmeerzeuger: Gute Beratung wichtig bei Umrüstung


Wärmeerzeuger

Ob Neu- oder Altbau - wer damit liebäugelt, einen neuen Wärmeerzeuger wie eine Gastherme oder Gasheizung einzubauen, sollte sich vorab gut beraten lassen. Ab 26. September 2015 ist das Energielabel, das Hersteller von TÜV Rheinland überprüfen lassen können, für alle Wärmeerzeuger und Warmwasserbereiter verpflichtend. Dank dieser Kennzeichnung können Verbraucher Angebote gut vergleichen und auf einen Blick erkennen, welcher Wärmeerzeuger die wenigste Energie verbraucht.

Eine Gastherme muss nicht zwingend der beste Wärmeerzeuger sein. Was den Energieverbrauch betrifft, können Wärmepumpen eine Alternative zu Gasthermen sein. Eigenheimbesitzern empfiehlt TÜV Rheinland, vor dem Einbau ihren aktuellen Energieverbrauch zu analysieren und zu überprüfen, ob der vorhandene Wärmeerzeuger für Niedrigtemperatur geeignet ist. Denn nicht jede bestehende Bausubstanz ist für niedrig temperierte Wärmeerzeuger ausgelegt. Erst dann sollten sich Hausbesitzer entscheiden, welche Art von Wärmeerzeuger für sie sinnvoll ist. Hier kann der Fachinstallateur vor Ort Hinweise geben.

Aktueller Stand der Technik ist die Brennwerttechnologie. Hier werden die Abgase stark herunter gekühlt und es wird somit zusätzliche latente Energie gewonnen. Solche Wärmeerzeuger sind platzsparend, weil jegliche Vorratsbehälter entfallen. Außerdem sind Gasbrennwertsysteme sehr leise und können als Kombitherme auch für die Warmwasserbereitung genutzt werden. Wer jetzt von der alten Heizwerttechnologie umsteigen will oder muss, sollte vorher den Schornstein und die dazugehörige Leitung prüfen lassen. Hier kann eine Kaminsanierung notwendig werden, rät der TÜV Rheinland. Wegen des anfallenden Kondensats müsse der neue Kamin unbedingt wasserresistent sein. Letztlich muss der Schornsteinfeger den Kamin begutachten und abnehmen. Einmal im Jahr sei zudem eine Reinigung und Überprüfung vom neuen Wärmeerzeuger notwendig.

 

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