Deutschland verpflichtet sich zur Treibhausgasminderung
Mit durchschnittlich 60 Prozent Treibhausgasminderung beginnt der Wettbewerb um die beste Treibhausgaseffizienz. Dies bestätigt der erste Quartalsbericht der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Grundlage für die Berechnung der Treibhausgasminderung sind die in der Datenbank "Nabisy" eingestellten Nachhaltigkeitsnachweise.
Zum 1. Januar 2015 führte Deutschland als erstes Mitgliedsland der Europäischen Union die Treibhausgasminderungspflicht ein, beginnend mit 3,5 Prozent bis 2016, 4 Prozent ab 2017 und 6 Prozent ab 2020. Die Angaben der BLE bestätigen die Erwartungen der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e. V. (UFOP), dass die gesetzlichen Anforderungen der Erneuerbare Energien-Richtlinie - von zurzeit 35 Prozent und ab 2017 mindestens 50 Prozent Treibhausgasminderung als Voraussetzung für den Marktzugang - bei weitem übertroffen werden.
Im Schnitt beträgt die Treibhausgasminderung bereits mehr als 60 Prozent. Folglich mindert sich zur Erfüllung der Treibhausgasminderungspflicht der Biokraftstoff- und dadurch auch der Biomasserohstoffbedarf. Dies ist im doppelten Sinn ein Effizienzgewinn, der in dieser Form nur bei Biokraftstoffen zu finden ist. Biokraftstoffe aus Ölsaaten oder Getreide gehen damit voran, sich neuen Wettbewerbsbedingungen, aber auch umfangreichen Zertifizierungsanforderungen stellen zu müssen. Dies ist im Vergleich zur stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe ein herausragendes Alleinstellungsmerkmal in der Bioökonomie, so die UFOP.