Erdgas als Kraftstoff: Bundestag verlängert Steuerermäßigung
In der vergangenen Nacht hat der Bundestag die Fortschreibung der Steuerermäßigung für Bio-Erdgas und Erdgas als Kraftstoff beschlossen.
Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD reichten einen Entschließungsantrag ein, der die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur Verlängerung der Energiesteuerermäßigung von Flüssiggas- und Erdgas als Krafstoff bis zum Frühjahr 2016 auffordert.
Die Brancheninitiative Zukunft ERDGAS drängt auf eine schnelle Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs für Erdgas als Kraftstoff. „Wir begrüßen, dass es nun nach längerer Diskussion zum Beschluss des Bundestages gekommen ist, die Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff fortzuschreiben.“ so Dr. Timm Kehler, Vorstand des Zukunft ERDGAS e.V. Die Verlängerung sei ein wichtiges Signal für die Planungs- und Investitionssicherheit von Verbrauchern und allen Marktpartnern. „Nun gilt es die Ausgestaltung des Gesetzesentwurfs zügig zu konkretisieren. Wir werden uns dabei aktiv einbringen und sprechen uns für eine Verlängerung bis 2026 aus.“ fordert Kehler.
Bis Ende 2018 gilt für Erdgas als Kraftstoff und Bio-Erdgas ein vergünstigter Energiesteuersatz. Mit der Fortschreibung der Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff soll die Dekarbonisierung des Verkehrs und die Marktdurchdringung von Erdgasfahrzeugen, die von vielen namhaften Herstellern angeboten werden, weiter vorangetrieben werden.