KWK als Eckpfeiler der Energiewende wird vernachlässigt
Für den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) genügt der Entwurf für die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWK-Gesetz) nicht den Erfordernissen der Energiewende. "Dieses Gesetz schraubt das Ausbauziel der umweltfreundlichen Strom- und Wärmeerzeugung herunter. Das große Potential der Kraft-Wärme-Kopplung für den Klimaschutz wird verschenkt", sagte Werner Neumann, Energie-Experte beim BUND.
Neumann kritisierte, dass vor allem kleinere dezentrale KWK-Anlagen nicht ausreichend gefördert würden. Insbesondere solle künftig die Eigenstromnutzung aus KWK, wie zum Beispiel bei Krankenhäusern oder Gewerbebetrieben, nicht mehr gefördert, andererseits jedoch durch die EEG-Umlage belastet werden.
Damit vergebe die Bundesregierung eine Chance, mit der effizienteren Erzeugung von Strom und Wärme große Mengen des klimaschädlichen Kohlendioxids einzusparen. Eine höhere Anzahl von KWK-Anlagen, mit Wärmespeichern kombiniert, könnte zudem für einen besseren Ausgleich mit dem schwankendem Wind- und Solarstrom sorgen, sagte der BUND-Experte. Mit Nah- und Fernwärme aus KWK-Anlagen könnten insbesondere Großstädte und Ballungsräume effizient und klimafreundlich mit Warmwasser und Heizwärme versorgt werden
Der BUND fordere daher, das Ziel von 25 Prozent KWK an der Gesamt-Stromerzeugung beizubehalten. Um die gesunkenen Börsenstrompreise zu kompensieren, müsse der KWK-Zuschlag für die Anlagen außerdem deutlich um drei bis vier Cent pro Kilowattstunde angehoben und die Gesamtförderung auf drei Milliarden Euro gesteigert werden. Dies würde zwar die Strompreise um etwa einen halben Cent pro Kilowattstunde erhöhen, wäre jedoch mit einem großen Klimaschutzeffekt und dann möglichen Abstrichen beim Ausbau der Stromnetze verbunden.