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Bundesamt für Wirtschaft: 30 Prozent mehr Solaranträge
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verzeichnet in diesem Sommer ein deutlich gestiegenes Interesse nach Solarwärmeanlagen. Nach aktuellen Zahlen stieg die Zahl der Förderanträge im den Monaten Juni und Juli gegenüber dem Vorjahr um knapp 30 Prozent auf 5.412 Anträge.
Die Ursachen für die kräftig angezogenen Nachfrage sieht der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) in der deutlichen Verbesserung der Förderkonditionen durch die Bundesregierung im Frühjahr dieses Jahres und in dem besonders sonnenreichen Sommer, der die Vorteile der Solarenergie eindrücklich demonstriere. Nach Informationen des BSW-Solar nutzen inzwischen bereits über zwei Millionen Haushalte und Betriebe in Deutschland Solarenergie für die Heizungsunterstützung oder Warmwasserbereitung.
Die Bundesregierung hat die Fördersätze für Solaranlagen im April dieses Jahres um bis zu 100 Prozent angehoben. Neben höheren Zuschüssen gibt es jetzt auch eine „Abwrackprämie“ für das Ausmustern alter Heizkessel. Der Verband rechnet in diesem Jahr vor dem Hintergrund verbesserter Zuschüsse mit einer Modernisierungswelle und einem weiteren Anziehen der Nachfrage.
Die wichtigsten Verbesserungen der Förderung aus diesem Frühjahr nochmals im Überblick: Die Mindestförderung für Solarwärmeanlagen zur Heizungsunterstützung wurde auf 2.000 Euro angehoben. Bei größeren Anlagen mit einer Kollektorfläche von mehr als 14 Quadratmetern winken höhere Zuschüsse, weil die quadratmeterbezogene Förderung von bislang 90 Euro auf 140 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche erhöht wurde. Wer die neue Solaranlage mit der Modernisierung einer Heizung verbindet, erhält zusätzliche Boni von einigen hundert Euro. Förderfähig sind jetzt zudem zahlreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuinstallation einer Solarwärmeanlage, aber auch Schritte zur Optimierung einer bereits in der Vergangenheit geförderten Anlage. Unter die förderfähigen Maßnahmen fallen beispielsweise der Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper, der Einbau einer hocheffizienten Zirkulationspumpe, notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum, der Ausbau der Altheizung und deren Entsorgung.
Die wichtigsten Verbesserungen der Förderung aus diesem Frühjahr nochmals im Überblick: Die Mindestförderung für Solarwärmeanlagen zur Heizungsunterstützung wurde auf 2.000 Euro angehoben. Bei größeren Anlagen mit einer Kollektorfläche von mehr als 14 Quadratmetern winken höhere Zuschüsse, weil die quadratmeterbezogene Förderung von bislang 90 Euro auf 140 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche erhöht wurde. Wer die neue Solaranlage mit der Modernisierung einer Heizung verbindet, erhält zusätzliche Boni von einigen hundert Euro. Förderfähig sind jetzt zudem zahlreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuinstallation einer Solarwärmeanlage, aber auch Schritte zur Optimierung einer bereits in der Vergangenheit geförderten Anlage. Unter die förderfähigen Maßnahmen fallen beispielsweise der Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper, der Einbau einer hocheffizienten Zirkulationspumpe, notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum, der Ausbau der Altheizung und deren Entsorgung.
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