BDEW: Fracking Gesetzpaket endlich verabschieden



Das Fracking-Gesetzpaket sollte ursprünglich bereits vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Stattdessen hatte die Große Koalition das Gesetzespaket in den Herbst verschoben. Mit den in den Gesetz- und Verordnungsentwürfen vorgesehenen Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes würden aus Sicht des BDEW weitreichende Schutzmaßnahmen für die Trinkwasserversorgung umgesetzt.

Je länger die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag das Gesetzgebungsverfahren hinauszögern, desto größer wird aus BDEW-Sicht die Gefahr, dass das Fracking-Gesetzespaket erst im nächsten Jahr zur Abstimmung in Bundestag und Bundesrat gestellt werden kann. 2016 stehen jedoch viele Landtags- und Kommunalwahlen an. Das Thema Fracking droht so in diese Wahlkämpfe gezogen zu werden. Dies würde eine Verabschiedung des Fracking-Gesetzespakets massiv gefährden und die unklare Rechtslage vor Ort zu einem Dauerzustand machen, so der BDEW.

Die entscheidende politische Debatte werde zudem leider nicht über die vielen positiven Regelungsansätze des Fracking-Gesetzpaketes geführt. Vielmehr geht es um die Detail-Frage, welche Befugnisse die vorgesehene Expertenkommission bei Probebohrungen bekommen soll. Hieran scheiterte auch eine Verabschiedung im Bundestag vor der Sommerpause.

Wasser- und Gaswirtschaft im BDEW hatten sich bereits frühzeitig auf eine gemeinsame Position zum Thema Fracking verständigt. Die gemeinsame Positionierung folgt im Kern der Prämisse, dass die Sicherheit der Ressource Trinkwasser als das wichtigste Lebensmittel in Deutschland nicht gefährdet werden darf. Die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten muss auf dieser Grundlage möglich sein, sofern Umwelt- und Sicherheitsfragen dem nicht entgegenstehen.

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