Energiegroßhandel wird stärker kontrolliert



Ab dem 7. Oktober müssen an der Börse sowie über Broker getätigte Energiegroßhandelsgeschäfte europaweit an die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) gemeldet werden. Grundlage ist die REMIT-Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes.

In Deutschland haben Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas eingerichtet. Diese wird die EDaten des Energiegroßhandels künftig verwenden, um Marktmanipulationen, Insiderhandel, Marktmachtmissbrauch und Kartellabsprachen nachzugehen und eine wettbewerbskonforme Preisbildung sicherzustellen. ACER überwacht den gesamteuropäischen Energiegroßhandel und insbesondere grenzüberschreitende Geschäfte im Hinblick auf Marktmanipulationen und Insiderhandel. Auffälligkeiten des Energiegroßhandels werden an die Markttransparenzstelle weitergeleitet.

Grundsätzlich müssen alle Transaktionen des Energiegroßhandels, die Strom oder Gas betreffen, an ACER gemeldet werden. Zudem sind Fundamentaldaten zu melden, wie Erzeugungskapazitäten und geplante und ungeplante Nichtverfügbarkeiten von Anlagen sowie Daten zu den Strom- und Gasnetzen. Marktteilnehmer sollen darauf vertrauen können, dass die Preis des Energiegroßhandels Angebot und Nachfrage unverzerrt widerspiegeln. Ziel der Marktüberwachung ist die Stärkung der Integrität der Strom- und Gasgroßhandelsmärkte.

Insiderhandel, Marktmanipulation, Kartellabsprachen und Marktmachtmissbrauch sind gesetzlich verboten. Manipulationsmöglichkeiten bestehen zum Beispiel, wenn Unternehmen von Kraftwerksausfällen eher erfahren als die Konkurrenz. Bei Anhaltspunkten für Verstöße informiert die Markttransparenzstelle die zuständigen Verfolgungsbehörden und gibt Verdachtsfälle ab. 7. April 2016 müssen auch die außerhalb der Börse getätigten Energiegroßhandelsgeschäfte an ACER gemeldet werden.

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