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Vor Ort erstellte Energieausweise, nicht präziser als online bestellte Ausweise

Energieausweis

Seit der Eigentümerverband "Haus & Grund" seinen Energieausweis-Test veröffentlicht und die Effizienzbewertungen der Ausweise als "großenteils zufällig" bezeichnet hat, diskutieren die großen Medien über Energieausweise und deren Aussagekraft. Weitere wichtige Informationen rund um die Bestellung von Energieausweisen fassen die folgenden vier Tipps zusammen.

1. Wann wird ein Energieausweis gebraucht?

Wenn Eigentümer, Makler oder Hausverwalter ein Wohngebäude verkaufen oder neuvermieten möchten, müssen sie seit Mai 2014 allen Interessenten bei der ersten Objektbesichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen. Bei Vertragsabschlüssen ist er dann in Kopie auszuhändigen. Ausgenommen sind Baudenkmäler, Gebäude mit bis zu 50 Quadratmeter Nutzfläche und Ferienhäuser. Wird diese Vorschrift nicht beachtet, können bis zu 15.000 Euro Strafe fällig werden.

2. Welche unterschiedlichen Energieausweise gibt es?

Es gibt zwei Typen. Zum einen den Verbrauchsausweis und zum anderen den Bedarfsausweis. Beide Ausweise und die darin aufgeführten Effizienzklassen sind in der Praxis nicht direkt miteinander vergleichbar, da ihre Bewertungen auf verschiedenen Informationen beruhen. Der Verbrauchsausweis bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der bisherigen Bewohner. Der Bedarfsausweis hingegen bewertet den theoretischen, aus dem Zustand des Gebäudes gefolgerten Energiebedarf. Grundsätzlich kann bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als vier Wohneinheiten frei zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis gewählt werden. Für kleinere Gebäude, die nicht mindestens der Wärmeschutzverordnung (WSchV) 1977 entsprechen, sind Energiebedarfsausweise vorgeschrieben.

3. Welche Informationen werden für die Bestellung benötigt?

Für einen Energiebedarfsausweis werden grundlegende Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes gebraucht: Wann wurde es gebaut, welche Heiztechnik wird genutzt, ist das Gebäude gedämmt? Bei Verbrauchsausweisen werden die Verbrauchsdaten benötigt, die in den entsprechenden Heizkostenabrechnungen oder Energierechnungen zu finden sind. Die Informationen müssen nicht zwingend bei einer Vor-Ort-Analyse durch einen Energieberater erhoben werden. Kostengünstig im Internet bestellte Energieausweise erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und sind qualitativ nicht schlechter.

4. Wie viel kostet ein Energieausweis?

Verbrauchsausweise sind einfach zu erstellen und sollten nicht mehr als 90 Euro kosten. Bedarfsausweise hingegen können, wenn sie im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung durch einen Energieberater ausgestellt werden, 300 Euro und mehr kosten.

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