Gasbranche stellt Reservemodell vor



Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat heute den Branchenvorschlag zur Einführung eines Gasreserve-Modells veröffentlicht. Das aus zwei Elementen bestehende Modell wurde im BDEW von Mitgliedsunternehmen entlang der gesamten Erdgas-Versorgungskette entwickelt und beschlossen.

Als Ausgangssituation für das Reservemodell wurde folgendes Szenario gewählt: Das Auftreten eines Extremwinters in Kombination mit dem Ausfall einer wichtigen Infrastruktur,  also beispielsweise eines Grenzübergangspunktes, von dem Erdgas aus einem Lieferland nach Deutschland geleitet wird, für einen Zeitraum von sieben Tagen. „Mit dem Reservemodell kann eine solche Extremsituation sicherer bewältigt werden als mit dem bestehenden Instrumentarium“, so Anke Tuschek, Mitglied der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Konkret besteht das Branchen-Modell aus zwei aufeinander aufbauenden Elementen: Der systemnahen Flexibilitätsreserve und der Speicherkontrahierungen durch die Fernleitungsnetzbetreiber. Im Rahmen der systemnahen Flexibilitätsreserve wird zunächst die Höhe des Absicherungsbedarfs anhand bestimmter Kriterien ermittelt, unter anderem anhand der Minimalfüllstände der deutschen Erdgasspeicher der vergangenen Jahre für den Betrachtungszeitraum Februar. Der Bedarf wird regelmäßig überprüft. Im Auftrag der Fernleitungsnetzbetreiber wird anschließend eine jährliche Ausschreibung durchgeführt, um den ermittelten Bedarf zu gewährleisten.

Das zweite Element sieht vor, dass die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) zeitlich und mengenmäßig begrenzt Erdgas-Speicherkapazitäten kontrahieren. Ein Erwerb von Eigentum an Speichern ist hierbei ausgeschlossen. Die "FNB-Speicherkontrahierung" ermöglicht es, Restrisiken, beispielsweise durch Veränderungen von Markttrends, Aufkommensquellen oder der Infrastruktur, auszuräumen. Mit dieser Speicherkontrahierung werden auch die als gesichert angenommenen Speicherfüllstände gewährleistet, die für Berechnung der systemnahen Flexibilitätsreserve angelegt werden. Auch der erforderliche Umfang dieses zweiten Elements soll regelmäßig überprüft werden. Zum Einsatz soll sie erst dann kommen, wenn das erste Element des Modells nicht ausreicht, um die Gasversorgung in der Extremsituation stabil zu halten. Die Finanzierung des Reserve-Modells soll im Einklang mit der gesetzlich vorgesehenen Rollen- und Risikoverteilung über die Netznutzungsentgelte erfolgen.

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