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Nicht-KMU: Pflicht zum Energieaudit ab 05.12.2015
Größere Unternehmen (sog. Nicht-KMU) sind ab dem 05.12.2015 zu einem Energieaudit bzw. zur Einführung eines Energiemanagementsystems verpflichtet. Dies besagt das (neue) Energiedienstleistungsgesetz vom April diesen Jahres. Als Nicht-KMU gelten Unternehmen, die mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen oder weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme haben.
Angekündigt sind Stichproben des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen.
Wenn Sie Unterstützung bei der Planung und Einführung der Energieaudits sowie insbesondere die Nachweisbescheinigung eines Energiemanagementsystems benötigen, müssten Sie dies durch zertifizierte Berater durchführen lassen. Wir empfehlen Ihnen bspw. unseren Partner getenergy.
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