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Nicht-KMU: Pflicht zum Energieaudit ab 05.12.2015

pflicht energieaudit
Größere Unternehmen (sog. Nicht-KMU) sind ab dem 05.12.2015 zu einem Energieaudit bzw. zur Einführung eines Energiemanagementsystems verpflichtet. Dies besagt das (neue) Energiedienstleistungsgesetz vom April diesen Jahres. Als Nicht-KMU gelten Unternehmen, die mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen oder weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt, aber mehr als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme haben.
 
Angekündigt sind Stichproben des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen.
 
Wenn Ihr Unternehmen in die entsprechende Kategorie fällt, bleibt nur noch wenig Zeit. Allerdings besteht die Möglichkeit mit geringem Aufwand noch in 2015 die Auflagen zu erfüllen. Ihr Unternehmen müsste sich bis zum 05. Dezember 2015 den Beginn der Einführung des Energiemanagementsystems BAFA-konform bescheinigen lassen. Im folgenden Jahr müsste dann die vollständige Implementierung des Energieaudits erfolgen.
 
Wenn Sie Unterstützung bei der Planung und Einführung der Energieaudits sowie insbesondere die Nachweisbescheinigung eines Energiemanagementsystems benötigen, müssten Sie dies durch zertifizierte Berater durchführen lassen. Wir empfehlen Ihnen bspw. unseren Partner getenergy