Energieberatung der Verbraucherzentrale: Das ändert sich 2016
Jeder Jahreswechsel bringt nicht nur gute Vorsätze mit sich, sondern auch viele neue Gesetze und Verordnungen. Was beim Thema Energie wichtig wird, erklärt Birgit Holfert, Energieberaterin der Verbraucherzentrale.
Neben dem EU-Label für neue Heizgeräte gibt es ab 1. Januar 2016 eine Kennzeichnung für Heizgeräte im Bestand, das sogenannte "Nationale Effizienzlabel für Altgeräte". Schritt für Schritt sollen alle Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, gekennzeichnet werden. Holfert betont: „Das Label sagt nur etwas über den Gerätetyp, nicht über den tatsächlichen Zustand der Anlage oder die Eignung für den Einsatzort aus. Darüber gibt etwa der Heiz-Check der Verbraucherzentrale Aufschluss.“
Ab 2016 gelten für Neubauten die strengeren Standards der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) von 2014. Die Obergrenze für den zulässigen Energiebedarf wird um 25 Prozent gesenkt, der Grenzwert für den zulässigen Wärmeverlust über die Gebäudehülle sinkt um 20 Prozent.
Bei allen Fragen zum Einsatz von Energie zu Hause hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.