Ab sofort strengere Regeln beim Hausbau
Für Neubauten gilt seit Anfang des Jahres ein niedrigerer Grenzwert für den zulässigen Energiebedarf. Die Heizung fällt dabei ganz besonders ins Gewicht. Neubauten dürfen seit diesem Jahr nur noch ein Viertel weniger Energie benötigen als bisher. Denn zum 1. Januar 2016 wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) verschärft, die die energetischen Anforderungen beim Hausbau und bei Gebäudesanierungen regelt.
„Das bedeutet, dass der jährliche Energiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung und Lüftung nun 25 Prozent unter dem bisher zulässigen Wert liegen muss“, erklärt Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes VdZ und erläutert: „Bei der Berechnung wird nicht nur der tatsächliche Energiebedarf im Haus selbst berücksichtigt, sondern auch, wie viel Energie bereits bei Gewinnung und Transport der eingesetzten Energieträger anfällt.“
Das hat zur Folge, dass fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas den Gesamtenergiebedarf des Hauses mehr erhöhen als erneuerbare Energien. Mit effizienten Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Solarthermieanlagen lässt sich eine gute Energiebilanz in Neubauten erreichen, die auch der neuen EnEV entspricht.