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KfW: Ab 1. April Energieeffizienz wird stärker gefördert

KfW-Effizienzhaus

Seit Anfang 2016 müssen Neubauten strengere energetische Anforderungen erfüllen. Zum 1. April passt die KfW-Bank ihre Förderkonditionen daran an. Wer ein KfW-Effizienzhaus baut oder erwirbt, kann dafür nun einen doppelt so hohen Kredit beantragen - und bekommt bis zu 15 Prozent der Kreditsumme als Tilgungszuschuss geschenkt.

Zum 1. Januar 2016 wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) verschärft. Der jährliche Energiebedarf von Neubauten muss seitdem 25 Prozent unter dem vorher gültigen Wert liegen. Die höheren Anforderungen lassen sich mit moderner Heiztechnik und erneuerbaren Energien problemlos umsetzen. „Viele Heizsysteme, die heute auf dem Markt sind, übertreffen bereits die jetzt geltenden Forderungen der EnEV“, erklärt Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes VdZ. „Wer in eine solche Anlage investiert, macht das eigene Heim schon heute fit für die Zukunft.“ Der Bau eines Hauses, das energieeffizienter ist als gesetzlich vorgeschrieben, wird außerdem von der bundeseigenen KfW-Bank mit zinsverbilligten Krediten und Tilgungszuschüssen gefördert - ab 1. April in noch größerem Umfang.

Im Programm "Energieeffizient Bauen" bietet die KfW Kredite für verschiedene Effizienzhaus-Standards an. Der Energiebedarf eines "KfW-Effizienzhaus 40" liegt zum Beispiel bei nur 40 Prozent des laut EnEV zulässigen Bedarfs. Den bisher niedrigsten Standard, das "KfW-Effizienzhaus 70", nimmt die KfW zum 1. April aus dem Programm. Dafür wird mit dem "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" ein neuer Höchst-Standard eingeführt. Gebäude, die diesen anstreben, müssen einen Teil ihres Energiebedarfs selbst erzeugen und speichern. Dieses Plus an Effizienz wird mit einem besonders attraktiven Tilgungszuschuss belohnt: Kreditnehmer bekommen 15 Prozent (bis zu 15.000 Euro) der Kreditsumme erlassen.

Um Bauherren größere Investitionen in energieeffiziente Gebäude zu ermöglichen, hebt die KfW zum 1. April außerdem die maximale Kredithöhe von aktuell 50.000 auf 100.000 Euro pro Wohneinheit an.

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