Schnee im April: Mietwohnungen müssen warm sein

Der April verabschiedet sich mit tiefen Temperaturen. Nachts frostig und tagsüber nicht über 5 Grad, da kühlt auch manche Wohnung aus, wenn die Heizung nicht wieder aufgedreht wird. Vermietung haben die dabei die Pflicht, Wohnungen warm zu halten.

Es gibt keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen zur Heizperiode. In der Regel ist der Zeitraum, in der Vermieter Wohnungen heizen müssen, in den jeweiligen Mietverträgen geregelt. Ist dies nicht der Fall, können einzelne gerichtliche Entscheidungen der Vergangenheit als Grundlage herangezogen werden. So herrscht allgemein Einverständnis über die Dauer der Heizperiode: vom 1. Oktober bis 30. April. Einige Gerichte haben diese Heizperiode bis Mitte Mai "verlängert".

Jedoch auch ausserhalb der Heizperiode ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Temperaturen in den Mietwohnungen tagsüber auf rund 20 Grad zu halten. In den Nachtstunden ist ein Absinken auf 16 Grad möglich. Das heisst, auch im Sommer kann der Vermieter verpflichtet sein, die Heizung aufzudrehen.

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