Gaskraftwerke: Wer zahlt für die Reserve?
Fast 30 Prozent des deutschen Strombedarfs wird aus erneuerbaren Energien gedeckt. Da die ökostrom-Produktion jedoch starken - witterungsbedingten - Schwankungen unterliegt, müssen Gaskraftwerke in immer größeren Ausmaßen als Ersatzproduzenten einspringen. Jetzt wird um die Kosten gestritten.
Wenn die Sonne nicht scheint und der Wind niocht weht, sinkt die ökostrom-Produktion. Je stärker erneuerbare Energien die konventionellen Energiequellen insgesamt verdrängen, desto größer die Versorgungslücke bei schlechten Wetterbedingungen. Am besten geeignet diese Lücken auzugleichen sind Gaskraftwerke, die schnell "hochgefahren" werden können und direkt Strom bereitstellen.
Die Kraftwerlsbetreiber unterliegen der Reservekraftwerksverordnung und des Energiewirtschaftsgesetzes. So produzieren immer mehr Gaskarftwerke nur noch in der Rolle des Reservisten. Nach Meinung der Betreiber ist dies jedoch nach aktuell gültigen Entgeltvereinbarungen (mit Netzbetreibern) kostendeckend nicht möglich. Tatsächlich erhalten die Kraftwerksbetreiber nur den tatsächlich eingespeisten Strom vergütet. Die fixen Kosten (z.B. für Personal), die auch in Reservestellung entstehen jedoch nicht. Ganz abschalten geht ebenfalls nicht, da (bestimmte) Kraftwerke eine Bereitschaftspflicht haben.
Gegen die zu geringe Vergütung klagt nun die E.ON-Tochter uniper gegen den Netzbetreiber Tennet. Dass die Vergütung für die Kraftwerksbetreiber am Ende ansteigt scheint wahrscheinlich. Denn auch die Bundesregierung plant im neuen Strommarktgesetz eine Ausgleichszahlung für die Betriebsbereitschaft. Da zusätzliche Kosten in der Regel auf Verbraucher abgewälzt werden, dürfen Stromkunden dann wohl mit höheren Preisen rechnen.