Atomausstieg: Bei Abspaltung bleibt Haftung bestehen
Die Angst war groß, dass sich die Betreiber deutscher Kernkraftwerke der Haftungsrisiken aus dem Atomausstieg per Abspaltung entledigen können. Die Bundesregierung hat nun beschlossen, entsprechende Schlupflöcher zu stopfen.
E.on und RWE setzen derzeit Pläne um, das jeweilige Unternehmen in zwei Bereiche zu trennen. Der eine Bereich beinhaltet die zukunftsfähigen Bereiche, der andere Teil die "Altlasten" wie die Unternehmensbereiche Atom und Kohle. Damit waren Befürchtungen verbunden, dass die "Altlasten"-Bereiche sämtliche Verpflichtungen aus dem Atomausstieg übernehmen und - schlimmsten Falles - sich damit überschulden und insolvent gehen. Während der zukunftsfähige Teil, von Haftungsrisiken befreit, Gewinne erwirtschaftet. Am Ende dieser Vision hätte der Steuerzahler wieder die Lasten zu tragen gehabt.
Das Bundeskabinett hat eine Regelung beschlossen, die dies unmöglich macht. Von dieser Regelung werden mögliche Abspaltungen nach dem 1. Juni 2016 erfasst.
Eons Pläne zur Aufspaltung sind bereits konkret. Am 8. Juni will E.on die Aufspaltung des Konzerns beschließen. Der Mutterkonzern soll sich dann auf ökostrom, Netze sowie Vertrieb konzentrieren - aber auch die Atomkraftwerke weiter betreiben. Auch bei RWE soll der Nuklearteil bei der Muttergesellschaft bleiben. Die Frage ist aber, ob bei einer Pleite der Muttergesellschaft auch die Tochterfirmen haften.