E.ON-Aktionäre stimmen Abspaltung zu

09.06.2016 von

99,68 Prozent Zustimmung. Nahezu einstimmig geben Aktionäre des Energieversorgers E.ON grünes Licht für die Abspaltung des traditionellen Energiegeschäfts in die neue, eigenständige Gesellschaft Uniper. 
 
Die Aktionäre der E.ON SE haben auf der ordentlichen Hauptversammlung des Unternehmens in Essen mit 99,68 Prozent des vertretenen Grundkapitals der Abspaltung einer Mehrheitsbeteiligung an der Uniper in Höhe von 53,35 Prozent an die Aktionäre der E.ON SE zugestimmt. Die neue E.ON fokussiert sich auf die neue Energiewelt mit den drei Geschäftsfeldern Kundennetze, Kundenlösungen und erneuerbare Energien, Uniper konzentriert sich auf das klassische Energiegeschäft mit den Schwerpunkten Stromerzeugung (im Wesentlichen Kohle und Atom) und Energiehandel. 

Durch die Zustimmung der Aktionäre der E.ON SE zur Abspaltung von Uniper wird diese mit der Eintragung in das Handelsregister voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2016 wirksam werden. E.ON-Aktionäre erhalten dann automatisch Aktien von Uniper in dem im Spaltungsvertrag festgelegten Zuteilungsverhältnis von 10:1. Das bedeutet, dass Aktionäre der E.ON SE für jeweils zehn E.ON-Aktien eine Uniper-Aktie erhalten.

Die E.ON-Hauptversammlung hat außerdem die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 und den Dividendenvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat in Höhe von 50 Cent je Aktie beschlossen.

Mit über 91 Prozent hat die Hauptversammlung auch das neue Vergütungssystem für den Vorstand gebilligt. Die Ziele des E.ON-Vorstands seien künftig stark mit den Interessen der Aktionäre verbunden. Zudem ist der Vorstand verpflichtet, in erheblicher Höhe in die E.ON-Aktie zu investieren und die entsprechenden Aktien zu halten. Die jährliche Vergütung folgt der Kennzahl, nach der auch die Dividende bestimmt wird (den so genannten „Earnings per Share“). Die mehrjährige Vergütung hängt von der relativen Wertentwicklung der E.ON im Vergleich zu den wesentlichen europäischen Wettbewerbern ab, gemessen am relativen Total Shareholder Return. Das neue System gilt ab dem Geschäftsjahr 2017.

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