Update: EU genehmigt Kaufprämie für E-Autos
Die Europäische Kommission hat die Kaufprämie für E-Autos ohne Änderungen genehmigt. Sie tritt rückwirkend zum 18.05.2016 in Kraft. Noch vor wenigen Tagen deutete sich ein längerer Genehmigungsprozess an.
Die Kaufprämie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und gilt rückwirkend ab dem 18.5.2016. Sie wird in Höhe von 4000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und von 3000 Euro für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. Euro, längstens jedoch bis 2019. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Die Bundesmittel stammen aus dem Energie- und Klimafonds, der vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird.
Anträge können mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.