Bundesregierung: Einigung über Fracking-Regelung
Das sog. unkonventionelle Fracking soll verboten, alle anderen Fördermethoden auf Landesebene geregelt werden. Diesen Beschluss hat die Bundesregierung getroffen.
Ein bisschen Druck von Lobbyisten und dann geht´s doch: nachdem jahrelang keine gesetzliche Regelung zum sog. Fracking gefunden werden konnte, haben die Koalitionspartner nun doch recht schnell eine Einigung erzielt. Nicht zuletzt auf intensiven Druck der beteiligten Erdgas- und Erdölindustrie.
Die nationale Gesetzgebung beinhaltet dann ein Verbot des "unkonventionellen" Frackings. Diese Methode, mit der aus relativ flachen Schiefergesteinslagen Gas mithilfe von Chemikalien gefördert werden kann, ist höchst umstritten. Unter Einsatz von Wasser, Sand und Chemikalien wird unter Druck Gas aus den Gesteinsschichten gepresst. Kritiker befürchten eine mögliche Belastung des Grundwasser sowie eine erhöhte Erdbebengefahr.
Die Folgen dieser Methode seien noch nicht ausreichend erforscht. Dies sieht die Bundesregierung offensichtlich ebenso und plant ein Verbot - zumindest solange bis weitere wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Dagegen bleibt das konventionelle Fracking grundsätzlich erlaubt. Die Bundesregierung verlagert jedoch die jeweilige konkrete Ausgestaltung einer gesetzlichen Regelung auf die Bundesländer.
Konventionelles Fracking erfolgt in tiefer gelegenen Gesteinsschichten unter Verwendung bekannter Chemikalien. Das Risiko einer Grundwasserverunreinigung ist hier - in ca. fünft Kilometer Tiefe - deutlich geringer.
Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V. (BVEG) kritisiert in einer Mitteilung die Entscheidung. Das Verbot des unkonventionellen Frackings verhindere den Abbau großer inländischer Erdgasreserven.