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Bundestag beschließt Reform des Strommarktgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat die Gesetze zur Weiterentwicklung des Strommarktes und zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Teil des Strommarktgesetzes ist auch die Stilllegung von 13 Prozent der Braunkohlekapazitäten.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: "Mit dem Gesetz stellen wir die Weichen für einen Wettbewerb von flexibler Erzeugung, flexibler Nachfrage und Speichern. Wir nehmen die Stromhändler in die Pflicht: wer Strom verkauft, muss eine identische Menge beschaffen und zeitgleich ins Netz einspeisen, damit die Versorgung jederzeit sicher bleibt. Eine freie Preisbildung am Stromgroßhandelsmarkt sorgt für Investitionen in die benötigten Kapazitäten.
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende macht den Stromsektor zum Vorreiter, denn es ermöglicht neue, innovative Geschäftsmodelle z. B. durch die Verknüpfung erneuerbarer Stromerzeugung mit Verbrauchern. Im Zentrum des Gesetzes steht die Einführung intelligenter Messsysteme. Sie dienen als sichere Kommunikationsplattform, um das Stromversorgungssystem energiewendetauglich zu machen. Schließlich trägt die Überführung von 13 Prozent der Braunkohlekapazitäten in eine 'Sicherheitsbereitschaft' mit anschließender endgültiger Stilllegung dazu bei, unsere Klimaziele im Stromsektor bis 2020 zu erreichen."
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende macht den Stromsektor zum Vorreiter, denn es ermöglicht neue, innovative Geschäftsmodelle z. B. durch die Verknüpfung erneuerbarer Stromerzeugung mit Verbrauchern. Im Zentrum des Gesetzes steht die Einführung intelligenter Messsysteme. Sie dienen als sichere Kommunikationsplattform, um das Stromversorgungssystem energiewendetauglich zu machen. Schließlich trägt die Überführung von 13 Prozent der Braunkohlekapazitäten in eine 'Sicherheitsbereitschaft' mit anschließender endgültiger Stilllegung dazu bei, unsere Klimaziele im Stromsektor bis 2020 zu erreichen."