Bundesnetzagentur ermittelt gegen Care-Energy
Als Aufsichtsbehörde hat die Bundesnetzagentur Ermittlungen gegen die Care-Energy AG wegen des Verdachts der fehlenden Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aufgenommen.
Auslöser waren offensichtlich eine große Anzahl von Kundenbeschwerden wegen nicht korrekter Abrechnungen und ausbleibender Auszahlungen von Guthaben. Desweiteren besteht der Verdacht der unrechtmäßigen Abmeldung von Kunden. Auch hat die Bundesnetzagentur Zweifel an der notwendigen Finanzkraft der Care-Energy um potentiell offene Forderungen gegenüber Übertragungsnetzbetreibern zu begleichen.
Care-Energy Kunden fallen in die Grundversorgung
Im Zeitraum Ende Mai bis 23. Juni 2016 wurde der Bundesnetzagentur von allen vier Übertragungsnetzbetreibern mitgeteilt, dass die Care-Energy AG mit EEG-Monatsabschlagszahlungen im Rückstand ist. Vier Tage später, am 27. Juni 2016, teilt Care Energy mit, dass „mit sofortiger Wirkung sämtliche Lieferantenrahmenverträge und Bilanzkreisverträge in dieser Region (PLZ-Bereich 0 bis 1 und Hamburg, Anm. d. Red.)“ gekündigt werden. Für die Care-Energy-Kunden in dieser Region bedeutet dies, ein Rückfall in die (teure) Grundversorgung.
Care-Energy bzw. Expertos sieht sich mit weiteren Forderungen aus nicht geleisteter Abführung der EEG-Umlage ausgesetzt. Aus zwei Gerichtsurteilen ergeben sich potentielle Forderungen in Höhe von knapp 90 Mio. Euro. Die Bundesnetzagentur versucht in diesem Zusammenhang erstens zu klären, welche Firma (Care-Energy AG / Expertos) für diese Verbindlichkeiten haftet und zweitens, ob die haftende Firma wirtschaftlich in der Lage ist, die Verbindlichkeiten zu begleichen. Laut Bundesnetzagentur bestehen hier Anhaltspunkte, dass ggf. Ansprüche nicht erfüllt werden können.
Zahlen Care-Energy-Kunden ohne Gegenleistung?
Laut Bundesnetzagentur hat Care-Energy offenbar Kunden in fünfstelliger Anzahl rückwirkend zum 10. Mai 2016 bei Verteilnetzbetreibern wegen angeblichen Auszugs abgemeldet, obwohl es sich in den meisten Fällen wohl nicht um Auszugsfälle handelt. Die meisten Kunden dürften jedoch bereits Monatsabschlagszahlungen für Juni 2016, eventuell auch schon Juli 2016 geleistet haben. Sollten diese Zahlungen nicht (umgehend) erstattet werden, würde Care-Energy kassieren ohne zu leisten.
Bereits Ende letzten Jahres stieg der Zahl der bei der Schlichtungsstelle Energie eingegangenen Beschwerden, die Care-Energy betreffen, stark an. Grund waren offensichtlich fehlerhafte Abrechnungen und nicht ausgezahlte Guthaben der Kunden. Auch soll sich Care-Energy nicht an gegenüber der Schlichtungsstelle gemachte Zusagen gehalten haben.
Hohe Strompreise für „Spätzahler“
Als vor Jahren die Firma FlexStrom Insolvenz anmelden musste, schob die Firma einen Großteil der Schuld den „zahlungsunwilligen“ Kunden zu. Hohe offene Forderungen gegenüber säumigen Kunden hätten ein „Überleben“ unmöglich gemacht. Care-Energy AG versucht sich mit drastischen Methoden gegen angebliche Spät- bzw. Nichtzahler zu schützen. In einer von der Bundesnetzagentur zitierten Mitteilung der Care-Energy AG werden „saftige Tarifanpassungen“ angekündigt. Die Preise könnten dann „bis zum Preis des regionalen Grundversorgungstarifes hochgehen“. Ab wann man ein sog. Spätzahler ist, wurde in der Mitteilung nicht detailliert ausgeführt.
Welche Risiken gibt es?
Sollten weitere Verträge zwischen Care-Energy und Netzbetreibern gekündigt werden, würden auch hier betroffene Kunden in die Grundversorgung fallen. Aufgrund gesetzlicher Regelungen ist die Energieversorgung der Kunden sichergestellt. Ob in diesen Fällen ein Sonderkündigungsrecht besteht, müsste individuell geprüft werden.
Der Vertrieb von Care-Energy-Strom- und Gas-Produkten lief lange Zeit ausschließlich über Vertriebspartner. Später kamen Kooperationspartner wie bspw. „Bild“ hinzu. Noch immer werden Strom- und Gas-Produkte über Bild.de vermarktet. Auch über Vergleichsportale wie check24 konnten Care-Energy-Verträge abgeschlossen werden. Stromtipp.de beobachtet seit 1999 den Energiemarkt. Eine Vermittlung von Care-Energy-Produkten haben wir zu keinem Zeitpunkt erwogen. Kooperations- und Vertriebspartner, die weiterhin Care-Energy-Produkte vertreiben, sollten sich über Risiken für die Rückzahlung erhaltener Provisionen im Fall einer Insolvenz erkundigen.
Quelle: www.bundesnetzagentur.de; Stromtipp.de
Quelle: www.bundesnetzagentur.de; Stromtipp.de