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Staatliche Förderung für Heizungen
Die staatliche Förderung für Heizungen sollen hocheffiziente Anlagen in die Wohngebäude bringen. Es handelt sich bei den geförderten Anlagen um stationäre Brennstoffzellen-Heizungen.
Die staatliche Förderung für Heizungen geht vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) aus und ist für Eigentümer von Wohngebäuden entworfen worden. Der Zuschuss kann ab dem 01. August für die Leistungsklassen von 250 W bis 5 kW in alten und neuen Gebäuden beantragt werden.
Warum eine staatliche Förderung für Heizungen?
Das Ziel des neuen Programms besteht darin, stationäre Brennstoffzellen-Heizungen als zukunftsweisende Technologie an den Markt zu bringen. Die Effizienz wird durch die Nutzung von Erdgas und den dadurch verringerten CO2-Emissionen erhöht. Der größte Vorteil gegenüber konventionellen KWK-Anlagen liegt in der besseren Nutzung von Abwärme von elektrischer Energie zur Beheizung von Gebäuden, aus dem Kreislauf wird neue Energie erzeugt.Konkret erfolgt die staatliche Förderung für Heizungen als Zuschuss mit dem Grundbetrag von 5700 Euro und einem leistungsabhängigen Betrag. Der Grundbetrag wird je begonnener 100 W elektrischer Leistung um 450 Euro ergänzt.
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