Vermieterstrom ab 2017 von der EEG-Umlage befreit
Zukünftig sollen Wohnungsmieter günstiger Strom, sogenannten Vermieterstrom, beziehen können. Wenn der Vermieter den über eine Immobilien-eigene Photovoltaikanlage produzierten Strom an die Mieter liefert, ist dieser zukünftig von der EEG-Umlage befreit. Dies bedeutet eine Kosteneinsparung von aktuell 6,35 ct/kWh.
Mit der Reform des Erneuerbaren Energien Gesetzes, dass 2017 in Kraft tritt, sollten sich eigentlich auch die Regelungen bezüglich der Zahlung der EEG-Umlage ändern. Bisher waren lediglich Immobilienbesitzer, die sich selber über eine Photovoltaikanlage mit Strom versorgt von der EEG-Umlage befreit. Mit der Neuregelung werden diese privaten Anlagen weiterhin befreit, hinzu kommt, dass Eigentümer zukünftig auch eigen-produzierten Strom (sogenannter "Vermieterstrom") Umlage-befreit an Mieter liefern können.
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017) ist eine Verordnungsermächtigung zur Gleichstellung von Mieterstrom mit dem solaren Eigenverbrauch vorgesehen. Diese Verordnung hat das Bundeswirtschaftsministerium bislang nicht auf den Weg gebracht, jetzt aber erklärt, bis zur Sommerpause 2017 eine Änderung des EEG verabschieden zu wollen.
Nach Einschätzungen von Experten wird die EEG-Umlage in 2017 erhöht werden. Schätzungen sehen die Höhe dann bei bis zu 7,3 Cent pro Kilowattstunde. Gleichzeitig sehen Energieexperten den Strompreis weiter auf niedrigem Niveau. Für Stromkunden könnte sich die Erhöhung der EEG-Umlage durch niedrige Strompreise ausgleichen. "Befreite" Bezieher von Vermieterstrom würden dann in 2017 sogar weniger als in diesem Jahr zahlen.
Vermieterstrom aus Photovoltaikanlagen, die auf dem Hausdach angebracht sind, deckt auch bei modernen Eigenheim niemals 100% der benötigten Strommenge ab. Mit Speicheranlagen lässt sich der Deckungsgrad in der Regel auf bis zu 50 % steigern. Die Hälfte des benötigten Stroms muss daher über Energieversorger bezogen werden. Bei größeren Mietimmobilien dürfte der Deckungsgrad deutlich niedriger liegen. Die für Solaranlagen nutzbare Fläche ist im Verhältnis zum Stromverbrauch eines Mehrfamilienhauses deutlich geringer. Mieter, die Vermieterstrom beziehen können, werden wohl eher bei einem Deckungsgrad unter 10 % liegen. Dies relativiert natürlich die jährliche Ersparnis.
Derzeit steigen einige Stadtwerke in das Geschäft "Vermieterstrom" ein. Hier sollten Immobilieneigentümer genau auf die Rahmenbedingungen achten. Der Energieversorger hat ein natürliches Interesse daran, auch den "normalen" Strom zu liefern. Hier sollten Vermieter Preise vergleichen. Denn bezüglich des von einem Energieversorger gelieferten Stroms hat der Abnehmer die Freiheit günstige Strommanbieter zu wählen. Es sollte vermieden werden, dass Mieter am Ende höhere Preise zahlen, wenn der gelieferte Strom überteuert ist und die Reduzierung der EEG-Zahlungen nicht ausgleichen kann.