Befreiung von EEG-Umlage für Industrie bleibt erhalten

31.08.2016 von

Wichtige Einigung zwischen der Bundesregierung und der EU. Besonders energieintensive Industriebetriebe, die ihren Strombedarf über eigen-produzierten Strom decken, bleiben von der EEG-Umlage befreit. Die Befreiung betrifft bestehende sog. eigene KWK-Anlagen, die rund 1/4 des Energiebedarfs der deutschen Industrie decken.
 
Bundeswirtschaftsministerium und EU-Kommission haben sich auf zentrale Punkte des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), des Strommarktgesetzes und des EEG 2017 und deren Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht, verständigt. 

Bundeswirtschaftsminister Gabriel: "Es geht um die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG), das Strommarktgesetz und das EEG 2017. Mit der erzielten Verständigung schaffen wir Planungssicherheit für Unternehmen und die Industrie. Das gilt vor allem natürlich für den Förderteil des KWK-Gesetzes und den Bestandsschutz für Eigenversorger. Das sichert die Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen und damit Arbeitsplätze und hochwertige Beschäftigung in Deutschland."
 
Im Kern sind laut Bundeswirtschaftsministerium folgenden Punkte umfasst:

Eigenversorgung
Im EEG bleibt bei Bestandsanlagen der Eigenverbrauch vollständig von der EEG-Umlage befreit. Nach einer substanziellen Modernisierung werden Bestandsanlagen dauerhaft um 80% entlastet, d. h. sie zahlen grundsätzlich nur 20% der EEG-Umlage. Für Neuanlagen ändert sich gegenüber dem EEG 2014 grundsätzlich nichts.

Entlastung energieintensiver Industrien
Die Privilegierung der energieintensiven Industrie bei der KWKG-Umlage wird wie in der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2017 ausgestaltet: Wer einen Begrenzungsbescheid auf der Grundlage des EEG hat, wird auch nach dem KWKG entlastet.

Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-Gesetz)
Die KWK-Förderung wird für kleine Anlagen zwischen 1 und 50 MW ausgeschrieben. Die entsprechende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage wird 2016 verabschiedet und die erforderliche Verordnung zur Umsetzung wird 2017 erlassen.
Die Ausschreibungen beginnen im Winter 2017/18.

EEG 2017
Mit gemeinsamen Ausschreibungen für Wind an Land und PV werden technologieübergreifende Ausschreibungen getestet (Pilotvorhaben). Ab dem Jahr 2018 wird eine Kapazität von 400 MW pro Jahr technologieneutral für Windenergie an Land und große Photovoltaikanlagen ausgeschrieben. Die Ergebnisse werden ergebnisoffen evaluiert, auch im Vergleich mit den technologiespezifischen Ausschreibungen.

Ferner wird Deutschland eine Innovationsausschreibung von 50 MW pro Jahr für besonders systemdienliche Anlagen durchführen.
Strommarktgesetz

Kapazitätsreserve:
Es wird eine Systemanalyse im Herbst durchgeführt. Sofern diese die Notwendigkeit einer Kapazitätsreserve bestätigt, wird die Kapazitätsreserve wie im Strommarktgesetz vorgesehen, eingeführt und gestartet. Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral und beginnt Mitte 2017 mit bis zu 2 GW. Die notwendige Höhe der Reserve wird nach einem mit der Europäischen Kommission erarbeiteten Verfahren regelmäßig überprüft.

Netzreserve:
Die bereits heute bestehende Netzreserve wird im Grundsatz fortgeführt. Allerdings soll das Volumen perspektivisch durch verschiedene Maßnahmen reduziert werden.


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