enercity gewinnt gegen eprimo
Die RWE- / innogy-Tochter eprimo unterlag im Streit um unlautere Telefonanrufe gegen enercity, Grundversorger in Hannover. eprimo hatte enercity-Kunden ohne deren Einverständnis angerufen und um sie zu einem Stromanbieterwechsel zu überreden.
Wer private Kunden per Telefonanruf etwas verkaufen möchte, braucht zwingend eine vorherige Einverständnis erklärung des Kunden. Liegt diese nicht vor, ist ein werblicher Anruf untersagt. In der Praxis wird diese Regelung jedoch oft ignoriert. Das explizite Einverständnis eines Kunden zu erhalten ist aufwendig und teuer. Diese Kosten versuchen einige Unternehmen zu vermeiden und rufen dennoch an.
Gegen sogenannte "Cold Calls" können sich Kunden wehren, indem sie bspw. eine Unterlassungserklärung einfordern. Auch mittelbar geschädigte Unternehmen gehen regelmäßig gegen "Schwarze Schafe" vor. Aktuell hat das Landgericht Hannover im Streit enercity gegen eprimo entschieden. Die REW- / innogy-Tochter eprimo musste am Ende eine entsprechende Erklärung abgeben.