Sinkende Netzentgelte für Strom- und Gaskunden?
Die regionalen Strom- und Gasnetze werden in Deutschland zumeist entweder von einer Tochtergesellschaft der großen Energiekonzerne oder der regionalen Stadtwerken betrieben. Die größten Netzbetreiber sind E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall, aber auch EWE, die Pfalzwerke und WEMAG. Diese Konzerne halten teilweise weitere Anteile an kleineren Netzbetreibern (Stadtwerken), die ansonsten überwiegend im Besitz der Kommunen sind.
Der Netzbetrieb wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens durch die jeweiligen Gemeinde oder Städte zeitlich befristet vergeben. Der neue Netzbetreiber einigt sich dann mit dem Vorgänger auf einen Kaufpreis. Da der Netzbetreiber eine Monopolstellung hat, werden die sogenannten Netznutzungsentgelte staatlich reguliert. Diese Netzentgelte sind die Einnahmequelle der Netzbetreiber und werden von der Bundesnetzagentur festgelegt. In die Entgelte fließen Kostenkalkulationen des Betriebes, Investitionen aber auch Margen der Netzbetreiber ein.
Über die zukünftige Höhe der Margen wird die Bundesnetzagentur nun entscheiden. Dabei legt die Bundesnetzagentur den Eigenkapitalzins (für Netzinvestitionen) fest. Dieser Zins ist eine wesentliche Stellgröße für den zukünftigen Gewinn des Netzbetreibers. Da die Netzentgelte von den Strom- und Gaskunden gezahlt werden, entscheidet die Bundesnetzagentur nicht nur über die Frage, wie hoch der Gewinn eines Monopolisten sein darf, sondern auch darüber, um wie viel niedriger die Rechnung Strom- und Gaskunden zukünftig ausfällt.
Netzentgelte könnten um insgesamt 2 Milliarden Euro pro Jahr fallen
Derzeit liegt der Eigenkapitalzins bei traumhaften 9 Prozent. Ein Wert, der auf dem Kapitalmarkt derzeit kaum zu erhalten ist. Die Bundesnetzagentur möchte den Wert für die nächsten fünf Jahre auf knapp unter 7 Prozent absenken. Viel zu wenig, meinen Vertreter der Netzbetreiber wie E.ON-Chef Teyssen, immer noch deutlich zu viel die Gegenseite. Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentralen (VZBV) hält einen Prozentwert von 5 % für die Obergrenze. Laut VZBV würden die Strom- und Gasverbraucher für eine zwei-prozentige Differenz rund 2 Milliarden Euro pro Jahr mehr zahlen müssen.