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Care Energy kündigen, aber wie?
Viele Kunden der Care Energy sind verwirrt. Sie befinden sich zwar in der Grundversorgung, dennoch scheint ein Vertrag mit Care Energy weiterhin zu bestehen. Andere Care Energy Kunden möchten schnellsmöglich kündigen, wissen jedoch nicht, mit welcher Gesellschaft Vertragsverhältnisse bestehen.
Das Support-Team von Stromtipp.de erhält in den letzten Wochen zunehmend Anfragen von Care Energy Kunden, die dort kündigen möchten. Aufgrund der intransparenten Vertragsverhältnisse sind sich viele Care Energy Kunden unsicher, in welcher Form und gegenüber welcher Gesellschaft zu kündigen ist. Ohne auf einzelne Vertragsverhältnisse einzugehen, geben wir hier Tipps zur Vorgehensweise.
Mit welcher Care Energy Gesellschaft bestehen überhaupt Verträge?
Care Energy hat immer sehr viel Wert auf die Unterscheidung zwischen Energieversorger und Energiedienstleister gelegt. Der „normale“ Care Energy Kunde hat mit beiden Unternehmen Verträge geschlossen. Mit dem Energieversorger (neuer Name: enup AG; zuvor: Care Energy AG, München) über die Lieferung von Strom und/oder Gas; mit einem Energiedienstleister (zuletzt: Care Energy Management GmbH, Hamburg) über entsprechende Dienstleistungen.
Im Netz der Care Energy ist es in der Vergangenheit zu Änderungen/Übernahmen der Leistungen durch andere Firmen gekommen. Teil dieser Verflechtungen waren bzw. sind die Expertos und Care-Energy Netzbetriebs- und Infrastruktur.
Um sicher zu gehen, dass richtige Unternehmen mit der Kündigung zu erreichen, sollte an alle genannten Unternehmen Kündigungen geschickt werden:
- Care-Energy Management GmbH, Dessauer Str. 2-4, Lagerhaus G, 20457 Hamburg
- Enup AG vormals: Care-Energy AG, Hofmannstr. 61, 81379 München
- Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co KG, Hohe Str. 26, 09573 Augustusburg
- Care-Energy Netzbetriebs- und Infrastruktur GmbH & Co. KG, Dessauer Str. 2-4, 20457 Hamburg
Schreiben Sie zusätzlich in die Kündigung, dass diese Kündigung ggf. an das zuständige Unternehmen weitergeleitet werden soll.
Welche Care Energy Leistungen sollen gekündigt werden?
Wie beschrieben, wurden in der Regel ein Energieliefervertrag und ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. Auch Care Energy Kunden, die in den letzten Wochen in die Grundversorgung „gefallen“ sind, sollten den Liefervertrag kündigen. Denn, selbst wenn Care Energy derzeit nicht in der Lage ist, Strom oder Gas zu liefern, bedeutet dies nicht automatisch, dass der entsprechende Vertrag aufgehoben wurde.
Um den aktuellen Verbrauchsstand zu dokumentieren, sollten Care Energy Kunden den Zählerstand ermitteln und in der Kündigung mitteilen. Der aktuelle Zählerstand für Strom und/oder Gas sollte auch dem zuständigen Netzbetreiber mitgeteilt werden. Sollten Sie ihren Netzbetreiber nicht kennen, gibt Ihnen sicher Ihr Grundversorger Auskunft.
Im Rahmen der Energiedienstleistungsverträge haben die meisten Care Energy Kunden dem Unternehmen umfangreiche Vollmachten erteilt. Die entsprechende Kündigung muss sich daher auf alle erteilten Vollmachten beziehen.
Alle Kündigungen sollten schriftlich per Brief erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht ausreichend. Auch sollten Sie das Schreiben per „Einwurf-Einschreiben“ absenden.
Zusammenfassung für die Care Energy Kündigung
-Kündigen Sie aktiv die Verträge, gehen Sie nicht davon aus, dass sich ein Vertragsverhältnis automatisch beendet (hat).
-Kündigen Sie gegenüber allen beteiligten Unternehmen.
-Die Kündigung sollte die Kündigung aller erteilten Vollmachten beinhalten.
-Zählerstände sollten übermittelt werden.
-Kündigungen sollten zum nächstmöglichen Termin erfolgen, wenn Ihnen die Kündigungsfristen nicht bekannt sind.
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