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Telekom verliert: Strom und Web-Kombi erlaubt
Das Landgericht München hat in dem Streit um Kombipakete aus Strom und Internet jetzt gegen den Kläger Telekom entschieden. Damit dürfen Unternehmen vorerst Kombi-Pakete aus Strom, Internet und Telefon anbieten. Das teilten die Stadtwerke Augsburg heute mit, gegen Sie war die Telekom vor Gericht gezogen.
Die Deutsche Telekom sah in den Kombi-Angebot wettbewerbsrechtliche Bedenken und erwirkte eine entsprechende Verfügung gegen die Stadtwerke Augsburg. Dem Kommunalunternehmen wurde untersagt, Strom-, ISDN- und Internet-Anschluß im Kombipaket anzubieten.
Für die Stw. Augsburg ist der Richterspruch ein "Sieg für die Kunden", so Claus Gebhardt, Geschäftsführer der Stadtwerke. Nach Angaben des Stromversorgers ist das Urteil für ähnliche Angebote von anderen Anbietern bedeutsam. Viele Unternehmen hätten nach dem Einspruch der Deutschen Telekom befürchtet, ihre Angebote ebenfalls einstellen zu müssen, so Claus Gebhardt. Die Telekom drohte derweil mit weiteren rechtlichen Schritten gegen das Angebot, sobald die Urteilsbegründung schriftlich vorliege.
Die Deutsche Telekom sah in den Kombi-Angebot wettbewerbsrechtliche Bedenken und erwirkte eine entsprechende Verfügung gegen die Stadtwerke Augsburg. Dem Kommunalunternehmen wurde untersagt, Strom-, ISDN- und Internet-Anschluß im Kombipaket anzubieten.
Für die Stw. Augsburg ist der Richterspruch ein "Sieg für die Kunden", so Claus Gebhardt, Geschäftsführer der Stadtwerke. Nach Angaben des Stromversorgers ist das Urteil für ähnliche Angebote von anderen Anbietern bedeutsam. Viele Unternehmen hätten nach dem Einspruch der Deutschen Telekom befürchtet, ihre Angebote ebenfalls einstellen zu müssen, so Claus Gebhardt. Die Telekom drohte derweil mit weiteren rechtlichen Schritten gegen das Angebot, sobald die Urteilsbegründung schriftlich vorliege.