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Entlastung der Stromkunden um rund 2 Milliarden Euro ab 2017

12.10.2016 von


Die Bundesnetzagentur hat eine deutliche Absenkung der Eigenkapitalzinssätze für Investitionen in die Stromnetz verkündet. Um rund 25 % sinkt der Zinssatz für neue, um sogar 28 % der Zinssatz für ältere Anlagen. Die Maßnahme wird zu einer Entlastung der Stromkunden führen, die die Netzkosten als Bestandteil des Strompreises tragen.

Die Stromverteilnetze werden in Deutschland monopolistisch betrieben. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens werden regionale Netze an Unternehmen vergeben. Dabei können einzelne Unternehmen mehrere Netze betreiben. Die größten Verteilnetzbetreiber sind E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall, aber auch EWE und die Thüga, ein Zusammenschluß von hundert Energieunternehmen. Diese Konzerne halten teilweise weitere Anteile an kleineren Netzbetreibern (Stadtwerken), die ansonsten überwiegend im Besitz der Kommunen sind.

Die Vergütung der Netzbetreiber ist staatlich reguliert. Die Bundesnetzagentur legt für jedes Netz die jährliche Vergütung fest - auf Antrag des Netzbetreibers. Die Vergütung berücksichtigt Kosten und Investitionen, gewährt aber auch eine Marge für die Betreiber. Diese Marge erzielt der Netzbetreiber über den Eigenkapitalzins für getätigte Investitionen in das Netz. Diesen Zins hat nun die Bundesnetzagentur für die nächste Periode neu festgelegt. Für Neuinvestitionen sinkt der Zins von 9,05 % auf 6,91 %. Altanlagen werden nur noch mit 5,12 % verzinst, statt wie bisher zu 7,14 %.

Die Absenkung dürfte die Stromkunden in Summe um ca. 2 Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Die Netzbetreiber sind jedoch weniger erfreut und beklagen, dass in der Zukunft weniger Mittel für notwendige Investitionen z.B. in intelligente Netzsteuerungen zur Verfügung stehen. Vertreter der kommunalem Unternehmen (Stadtwerke) sehen den Verteilnetzausbau als Voraussetzung für die Energiewende deutlich erschwert.

Der ab kommenden Jahr reduzierte Zinssatz wird jedoch wahrscheinlich nicht zu einer Absenkung der Stromkosten für Haushalte führen. Die Entlastung von 2 Milliarden Euro wird durch die Erhöhung der EEG-Umlage sowie bereits angekündigte Steigerungen der Netzentgelte (der Übertragungsnetzbetreiber) aufgezehrt werden. 

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