Mini-Entlastung: Offshore-Haftungsumlage bringt Gutschrift
Die Netzbetreiber haben die Höhe der Offshore-Haftungsumlage für 2017 bekannt gegeben. Danach gilt für das kommende Jahr ein negativen Wert in Höhe von -0,028 Cent pro kWh. Dies bedeutet eine kleine Gutschrift für Haushaltskunden. In Euro bedeutet dies für einen Durchschnitts-Haushalt eine um "Entlastung" um knapp über 2 Euro pro Jahr.
Der Strompreis setzt sich aus diversen Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen. Die sogenannte Offshore-Haftungsumlage ist eine davon. Im Vergleich zu der EEG-Umlage und den Netznutzungsentgelten, die zum 01.01.2017 kräftig erhöht werden, macht die Offshore-Umlage jedoch nur einen sehr geringen Anteil an den Stromkosten aus.
In diesem Jahr beläuft sich die Höhe der Offshore-Haftungsumlage auf 0,039 Cent pro Kilowattstunde. In 2017 sinkt die Umlage auf -0,028 ct/kWh - also um 0,066 ct/kWh. Ein durchschnittlicher Haushalt in Deutschland verbraucht rund 3.300 kWh im Jahr. Die Ersparnis beträgt demnach 2,18 Euro für das nächste Jahr.
Großabnehmer müssen eine höhere Offshore-Haftungsumlage zahlen. Für Betriebe, die mehr als 1 Million kWh im Jahr verbrauchen, liegt die Umlage in 2017 bei 0,038 ct/kWh.
Nachdem die EEG-Umlage, die genannte Offshore-Haftungsumlage sowie die Netzentgelte größtenteils festgelegt sind, werden die Stromanbieter ihre neuen Stromtarife kalkulieren. Ab November dürften dann die ab 2017 gültigen Stromtarife veröffentlicht werden. Dann werden diese auch in unserem Stromtarifrechner abschließbar sein. Aufgrund der höheren Netznutzungsentgelte und der EEG-Umlage dürften sich die Strompreise deutlich erhöhen.
Die sogenannten "Offshore-Haftungsumlage" ist Bestandteil des Strompreises und basiert auf § 17f Abs. 5 EnWG und berechtigt die Netzbetreiber die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen. Entschädigungszahlungen haben Offshore-Windparkbetreiber erhalten, deren Anlage nicht rechtzeitig an das Verteilnetz angeschlossen wurde, obwohl die Windanlage in der Lage gewesen ist, Strom zu produzieren.