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Verbraucherzentrale: Nicht von Care Energy einschüchtern lassen

29.10.2016 von


Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet von vielfältigen Versuchen der Care Energy kritische Verbraucherschützer und Medienvertreter mit Abmahnungen zu überziehen. Selbst Kunden der Care Energy, die sich beispielsweise in sozialen Medien kritisch äußern, werden unter Druck gesetzt.

 Die Verbraucherzentralen unterstellen der Care Energy AG (jetzt: Enup AG) sowie der Care Energy Management GmbH rechtswidrige Verhaltensweisen und machen derzeit Unterlassungsansprüche geltend. Darunter sind „Mehrere Rechtsverstöße rund um das Abrechnungssystem, Verfahren um unterschiedliche Klauseln in den Verträgen des Anbieters und die Ausgestaltung des Preisrechners, der über die Homepage des Anbieters zu finden ist.“

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen beklagt zudem das uneinsichtige Verhalten der „Care“-Unternehmen gegenüber eigenen Kunden, die hilfesuchend an die Verbraucherzentrale wenden. „Für Unternehmen ist dies normalerweise ein Anlass, sich um eine Klärung zu bemühen“, sagt Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Nicht so Care-Energy: Das Unternehmen reagiert mit anwaltlichen Abmahnungen für jedwede Art von Kritikern. So haben bereits mehrere Verbraucherzentralen und Medienunter-nehmen, die die Praktiken des Unternehmens öffentlich beleuchten, Abmahnungen bekommen.“ 

Doch auch ehemalige Kunden oder Vertriebsmitarbeiter, die ihre Situation in sozialen Netzwerken schildern und dort nach weiteren Betroffenen oder Tipps suchen, hätten Post von Care-Energy-Anwälten erhalten. Wer die darin geforderten Unterlassungserklärungen nicht abgibt, muss mit weiteren Schreiben vom Gericht rechnen, berichtet die Verbraucherzentrale. Preuschoff stärkt Kritikern den Rücken: „Es kann niemandem verboten werden, seine Erfahrung und Meinung öffentlich zu äußern.“ Die Verbraucherzentrale berichtet weiter über einen ehemaligen Care Energy-Kunden, dem eine Care-Energy-Firma untersagen wollte, mit der Einschaltung des Verbraucherschutzes zu drohen. „Das jemand abgemahnt werden soll, weil er sich Hilfe sucht, ist für uns undenkbar“, erklärt Preuschoff.

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