Versteckte Preiserhöhung bei Extra Energie: Geld zurück
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in E-Mails versteckte Preiserhöhungen als unwirksam erklärt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen den Energieanbieter Extra Energie geklagt und gewonnen.
In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Preiserhöhungen des Energieanbieters Extra Energie als unwirksam erklärt. Das Vorgehen der Extra Energie, die Preiserhöhungen inmitten einer seitenlangen allgemeinen E-Mail zu verstecken, sei nicht transparent und daher unwirksam. Betroffene Kunden können den aus der Preiserhöhung resultierenden Betrag zurückfordern.
Das Urteil vom 20.10.2016 aus dem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen den Energieversorger Extraenergie GmbH, Az. I-20 U 37/16 ist noch nicht rechtskräftig. Extra Energie stehen noch Möglichkeiten offen, Rechtsmittel einzulegen. In diesem Fall müssten betroffene Kunden das endgültige Urteil abwarten.