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Versteckte Preiserhöhung bei Extra Energie: Geld zurück

31.10.2016 von


Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in E-Mails versteckte Preiserhöhungen als unwirksam erklärt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen den Energieanbieter Extra Energie geklagt und gewonnen.

In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil hat das Oberlandesgericht Düsseldorf Preiserhöhungen des Energieanbieters Extra Energie als unwirksam erklärt. Das Vorgehen der Extra Energie, die Preiserhöhungen inmitten einer seitenlangen allgemeinen E-Mail zu verstecken, sei nicht transparent und daher unwirksam. Betroffene Kunden können den aus der Preiserhöhung resultierenden Betrag zurückfordern.

Das Urteil vom 20.10.2016 aus dem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen den Energieversorger Extraenergie GmbH, Az. I-20 U 37/16 ist noch nicht rechtskräftig. Extra Energie stehen noch Möglichkeiten offen, Rechtsmittel einzulegen. In diesem Fall müssten betroffene Kunden das endgültige Urteil abwarten.

Wie die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet, wurden Kunden der Extra Energie per E-Mail mit der Betreffzeile "Energiemarktentwicklungen und -preisanpassungen" angeschrieben. Darin hatte Extra Energie seitenlang über die Energiewende informiert. "Erst nach eineinhalb Seiten wurde auf die bevorstehende Preiserhöhung hingewiesen – in gerade mal zwei Sätzen" so Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Danach folgten wieder allgemeine Ausführungen.
Laut Verbraucherzentrale können alle betroffenen Kunden ihr Geld zurückfordern. "Es spielt dabei keine Rolle, ob die Verbraucher ihre Jahresrechnungen bisher ohne einen Widerspruch oder Vorbehalt gezahlt haben. Das Rückforderungsrecht steht allen betroffenen Extra Energie-Kunden zu", erläutert Henschler. Auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale finden sich Musterbriefe für betroffene Strom- und Gaskunden der Extra Energie.

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