Subventionen für große Stromverbraucher steigen
Unternehmen, die große Mengen Strom verbrauchen werden bei den Stromkosten entlastet. Zahlen müssen dies die übrigen Stromkunden. Ab 2017 wieder einmal mehr als im Vorjahr.
Ein weiterer Bestandteil des Strompreises sind die Umlagen nach § 19 Abs. 2 StromNEV. Dabei handelt es sich um Ausgleichszahlungen für reduzierte Netzentgelte. In den Genuß von reduzierten Netzentgelten kommen Energie-intensive Betriebe. Aus Gründen internationaler Wettbewerbsfähigkeit werden diese Betrieb von Netzentgelte befreit. Derzeit sind dies über 4.000 Unternehmen in Deutschland.
Die fehlenden Netznutzungsentgelte werden jedoch von allen anderen Stromkunden ausgeglichen. Jährlich legen die Netzbetreiber die Höhe fest. Ab dem 01.01.2017 zahlen demnach "normale" Stromkunden 0,388 Cent pro Kilowattstunde über den Strompreis. Derzeit liegt der Wert niedriger bei 0,378 Cent/kWh. Für einen durchschnittlichen Haushalt (3.500 kWh pro Jahr) betragen die gesamten Kosten ab 2017 rund 14.- Euro pro Jahr - eine Steigerung um 35 Cent. Insgesamt handelt es sich jedoch um Milliardenbeträge. Seir Einführung der Umlage 2012 wurden 4,5 Mrd. Euro in die Umlage gezahlt.