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Geringerer Gasverbrauch: Guthaben müssen schnell ausgezahlt werden

05.11.2016 von


Durchschnittlich sinken die Kosten für Heizwärme. Dafür gibt es zwei Gründe: geringerer Verbrauch und gesunkene Preise für Heizöl und Gas. Gaskunden, die aufgrund zu hoher monatlicher Abschläge eine Guthaben erreichen, haben einen Anspruch auf schnelle Verrechnung oder Auszahlung.

Die Kosten für private Haushalte im Bereich Heizwärme sind gefallen. Bereits im Jahr 2015 haben Haushalte weniger für Gas ausgegeben als im Jahr zuvor und diese Entwicklung wird sich auch in diesem Jahr fortsetzen. Einerseits muss für eine Kilowattstunde Gas weniger gezahlt werden, zum anderen sinkt der durchschnittliche Gasverbrauch. Dabei profitieren viele Haushalte von milderen Wintern, aber auch von effizienteren Heizungsanlagen und zunehmend besser isolierten Häusern und Wohnungen.

Viele Gaskunden dürften also auch mit der Jahresabrechnung für 2016 ein Guthaben erzielen, wenn die monatlichen Abschläge den geringeren Verbrauch nicht berücksichtigt hatten. Gaskunden haben dann gegenüber ihrem Gasanbieter den Anspruch auf schnelle Verrechnung oder Auszahlung ihrer Guthaben. Spätestens einen Monat nach Erstellung der Jahresabrechnung sollte der Betrag überwiesen sein. 

Parallel sollten Gaskunden - soweit gewünscht - auf eine Absenkung der monatlichen Abschläge drängen. Die meisten Gasanbieter passen die Abschlagszahlungen automatisch dem (neuen) Vorjahresverbrauch an. Sollte ihr Gasanbieter dies verweigern, sollte Sie dies reklamieren. Gerichtsurteile verlangen klar eine Orientierung der Abschläge am Vorjahresverbrauch.

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