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Verbraucherschützer kritisieren Preisgarantien – und liegen voll daneben
Im Rahmen einer Studie hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Preisgarantien als teuer und größtenteils „wertlos“ bezeichnet. Das Problem: die Studie ist von derart schlechter Qualität, dass sie zu vollständig falschen Schlussfolgerungen kommt.
Die Bemühungen von Verbraucherschützern Strom- und Gaskunden vor Tricks und unfairen Praktiken der Energieversorger zu schützen sind meist hilfreich, teilweise nervig, aber harmlos und manchmal kontraproduktiv. Die neueste Studie der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ-NRW) fällt eindeutig in die letzte Kategorie.
Die Autorinnen Christina Wallraf und Uta Büchel hatten die Preisgarantien von 25 Grundversorgern in Nordrhein-Westfalen untersucht. Bei den angebotenen Preisgarantien werden große Unterschiede bezüglich der Preisbestandteile, die in die Garantie einbezogen sind, ermittelt. Die Autorinnen unterscheiden deren Tarifangebote in „umfängliche“, „eingeschränkte“ und „stark eingeschränkte“ Preisgarantien. „Umfänglich“ Preisgarantien schließen lediglich die Mehrwertsteuer aus. Die „stark eingeschränkte“ Garantie umfasst dagegen nur den vom Energieversorger zu beeinflussenden Preisanteil (Beschaffung, Vertrieb, Marge). Die „eingeschränkte“ Garantie beinhaltet zusätzlich Netznutzungsentgelte.
Weiterhin hat die Studie erkannt, dass Preisgarantien in der Regel zu Preisaufschlägen führen und dass diese Aufschläge höher ausfallen, je mehr Preisbestandteile in die Garantie inkludiert sind. Zudem wird kritisiert, dass die Dauer von Preisgarantie oft mit einer gleichlangen Vertragslaufzeit kombiniert wird.
Im Ergebnis stellen Wallraf und Büchel fest, dass die meisten der angebotenen Tarife lediglich eine „stark eingeschränkte“ Preisgarantie beinhalten. Für Stromkunden wünschen sich die Autorinnen jedoch Tarife mit „umfänglicher“ Preisgarantie ohne Preisaufschläge und ohne feste Vertragslaufzeiten. Alternativ befürworten die Autorinnen den Verzicht auf jegliche Garantie.
Leider ignoriert die Studie die Realitäten eines Marktes, der für Stromanbieter auch Risiken birgt. Strom wird frei gehandelt und ändert täglich seinen Preis. Wenn der Stromanbieter seinem Kunden eine Preissicherheit bieten möchte, muss er für den Garantiezeitraum Strom einkaufen bzw. kalkulieren. Der Stromanbieter kann jedoch nicht sicher davon ausgehen, dass die eingekaufte Strommenge auch tatsächlich vom Kunden abgenommen wird. Tod, Umzug oder (Sonder-) Kündigungen können den Abnahmezeitraum verkürzen, geringerer Verbrauch können die Abnahmemengen verringern. Auch das Gegenteil ist möglich: ein erhöhter Verbrauch würde Zukäufe notwendig machen. Zu einem anfangs nicht kalkulierbaren Preis. Gegen diese Risiken muss sich der Stromanbieter mit Risikoaufschlägen absichern.
Die Forderung der Studie, sämtliche Preisbestandteile in eine Preisgarantie zu integrieren ohne einen Preis- oder Risikoaufschlag ist kontraproduktiv. Zum 01.01.2017 erhöht sich die EEG-Umlage und auch Netznutzungsgebühren deutlich. Im bundesweiten Durchschnitt um knapp 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Ein hellseherischer Stromanbieter, der im Jahr 2016 eine „umfängliche“ Preisgarantie gegeben hätte, hätte diese 1,5 Cent als Preisaufschlag definieren müssen. Ein Kunde in einem derartigen Tarif hätte dann jedoch das gesamte Jahr 2016 diesen Betrag zu viel gezahlt. Ein Stromanbieter, der den Aufschlag nicht kalkuliert hätte, würde in 2017 Pleite gehen.
Die grundsätzliche Ansicht der Autorinnen, dass Stromanbieter die Marktrisiken ignorieren und zusätzlich die Risiken für staatliche und/oder regulierte Steuern, Abgaben und Umlagen übernehmen sollen, funktioniert nicht. Und die Behauptung, dass gar keine Preisgarantie besser sei als eine eingeschränkte ist Unsinn. Preisgarantien wie sie derzeit von den meisten Stromanbietern angeboten werden, bieten Sicherheit vor willkürlichen und kurzfristigen Preiserhöhungen. Gleichzeitig wird das Sonderkündigungsrecht, das Kunden zum Beispiel bei einer Erhöhung der EEG-Umlage nutzen können, nicht eingeschränkt.
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