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Bundesverfassungsgericht: Atomkraftwerksbetreiber müssen entschädigt werden
Teures Erbe der schwarz-gelben Regierungskoalition von 2011. Das Gesetz zum Atomausstieg enteigne die Betreiber der Atomkraftwerke, so entschied das Bundesverfassungsgericht. Auf den Steuerzahler kommen jetzt Forderungen in Milliardenhöhe der Betreiber RWE, Vattenfall und E.ON zu.
Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 hatte die damalige Bundesregierung einen schnellen Atomausstieg per Gesetz beschlossen. Die maximale Laufzeit der Reaktoren wurde auf das Jahr 2022 begrenzt. Je nach Alter der damals noch 17 in Betrieb befindlichen Reaktoren wurden individuellen Restlaufzeiten vereinbart. Einige Reaktoren gingen unmittelbar nach der Katastrophe vom Netz.
Die CDU/CSU/FDP Regierung hatte nur ein Jahr zuvor, den ursprünglichen Atomausstiegsbeschluss von 2002 der SPD/Grünen-Vorgängerregierung gekippt und längere Laufzeiten vereinbart. Den Atomkraftwerksbetreibern wurden hohe Reststrommengen zugesichert, die noch produziert werden dürften. Ein Ausstiegsdatum wurde nicht vorgegeben. Die Kläger beriefen sich jetzt auf die damaligen Zusagen und bezeichneten den Ausstiegsbeschluss von 2011 als „Enteignung“. Dieser Argumentation hat sich das Bundesverfassungsgericht weitgehend angeschlossen.
Im Grundsatz sei das damalige "Ausstiegs"-Gesetz verfassungs-konform, jedoch hätten sich die Atomkraftwerksbetreiber zu Recht auf die zuvor gemachten Zusagen bezüglich der Reststrommengen verlassen können. Das höchste deutsche Gericht sprach mit seiner Entscheidung den Klägern RWE, Vattenfall und E.ON daher Entschädigungen zu. Diese seien „angemessen“ vom Gesetzgeber bis 30. Juni 2018 gesetzlich zu regeln. Die Entschädigung soll sich dabei auf die zugesagten Reststrommengen beziehen, die aufgrund des Ausstiegsgesetzes von 2011 nicht mehr produziert werden konnten. Schätzungen gehen von Forderungen der Atomkraftwerksbetreiber in Höhe von 19 Milliarden Euro aus. Die Aktienkurse von RWE und E.ON sind am Vormittag deutlich angestiegen.
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