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Änderungen 2017: Alte Heizungen austauschen und Energielabel verpflichtend
In 2017 gibt es wichtige gesetzliche Änderungen für Besitzer älterer Heizungsanlagen. Viele Heizungen, die über 30 Jahre alt sind, müssen ausgetauscht werden. Zudem sind Energielabel jetzt auch für Heizkessel älter 15 Jahre verpflichtend.
Hausbesitzer, die ihre Heizung vor mehr als 30 Jahren eingebaut haben, müssen diese nun entsorgen und gegen neuere Modelle austauschen. Darauf weist die Initiative co2online hin. Betroffen sind alle Heizkessel mit einer Nennleistung zwischen 4 und 400 Kilowatt (kW), ausgenommen Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel. Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind von der Pflicht zum Tausch ausgenommen, wenn sie das Gebäude schon vor dem 1. Februar 2002 bewohnt haben.
Wer moderne Heizkessel im Keller hat, kennt die dazugehörigen Energielabel. Diese sind nun auch für Heizungsanalgen verpflichtend, die älter als 15 Jahre sind. co2online berichtet, dass ab 1. Januar der Bezirksschornsteinfeger nun auch alte Heizkessel in die Effizienzklassen A++ bis E (Neuanlagen: bis G) einordnen und das passende Heizungslabel anbringen muss. Die dabei entstehenden Kosten werden den Schornsteinfegern vom Bund erstattet.
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