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Überhöhte Abrechnungen vermeiden: Zum Jahresende Zählerstand ablesen

30.12.2016 von
Strom- und Gaskunden sollten für eine genaue Jahresabrechnung jetzt die Zählerstände an den Strom- und Gasanbieter melden. Damit werden Verbrauchsschätzungen vermieden, die oft zu überhöhten Rechnungen führen. Zudem ermöglicht ein regelmäßiges Ablesen des Zählerstandes eine Kontrolle des eigenen Energieverbrauches.
 
Noch immer werden die meisten Strom- und Gaskunden zum 31.12. eines jeden Jahres abgerechnet. In der Regel werden Strom- und Gaskunden vom Energieanbieter aufgefordert, Zählerstände abzulesen und dem Versorger zu melden. Nicht alle Strom- und Gasanbieter senden jedoch eine Benachrichtigung. Oder der Kunde hat diese übersehen und versäumt die Übermittlung des Zählerstandes. In diesen Fällen wird der Strom- oder Gasverbrauch geschätzt. Hier kommt es immer wieder zu überhöhten Abrechnungen, die nur mit großem Aufwand wieder korrigiert werden können.
 
Es ist daher empfehlenswert, den Zählerstand für Strom und Gas regelmäßig abzulesen und dem Versorger zu melden. Gerade das Jahresende ist dafür ein guter Zeitpunkt. So wird sichergestellt, dass die Abrechnung auf dem tatsächlichen Strom- bzw. Gasverbrauch basiert. Zudem ist eine regelmäßige Ablesung hilfreich, um den eigenen Strom- und Gasverbrauch zu kontrollieren. Werden Abweichungen zu vorherigen Zeiträumen festgestellt, können mögliche Ursachen wie defekte elektronische Geräte schnell identifiziert werden.

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