Verbraucherzentrale: Zu hohe Gebühren bei Mahnungen und Stromsperren

07.03.2017 von

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat in einer Prüfung von 109 Grundversorgern in NRW ermittelt, dass die Entgelte, die von Stromversorgern für Mahnungen, Sperrungen und Wiederanschlüsse erhoben werden, intransparent und teilweise deutlich überhöht sind. Dabei gibt es zwischen einzelnen Grundversorgern große Unterschiede.
 
Die Verbraucherzentrale NRW hat die Entgeltregelungen von 109 Grundversorgern in Nordrhein-Westfalen untersucht. Im Fokus standen Mahngebühren sowie die Entgelte für das Stromsperren und den Wiederanschluss. Die Verbraucherschützer unterstellen einigen Stromanbietern überzogene Gebühren und Intransparenz in deren Darstellung. Gebühren für Mahnungen lagen laut Prüfungsergebnis zwischen 1,50 Euro und 7 Euro. Für die Ankündigung einer Stromsperre wurden im günstigsten Fall rund 2,50 Euro berechnet – im teuersten satte 30 Euro. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die jeweiligen Kosten der Stromversorger kaum voneinander abweichen dürften.
 
Mangelnde Intransparenz wirft die Verbraucherzentrale den Grundversorgern auch bei den Gebührenberechnungen für Stromsperren und Wiederanschluss vor. Obwohl der eigentliche Aufwand vom Netzbetreiber geleistet wird und Netz-übergreifend auf einem Niveau sein dürfte, erheben viele Grundversorger zusätzliche teils deutliche Aufschläge. In Kleve wurden für die Leistungen 27,48 Euro erhoben, dagegen in Heinsberg laut Verbraucherschützer 190,40 Euro. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW: "Was on top zu zahlen ist und warum, bleibt bei vielen Grundversorgern ein Buch mit sieben Siegeln".
 
Die Verbraucherschützer kritisieren die Entgeltforderungen als unsozial. Das Herauskommen aus der Schuldenfalle würde durch zusätzliche Belastungen weiter erschwert.