Mieterbund: Jede zweite Betriebskostenabrechnung ist falsch
Mieter erhalten einmal jährlich ihre Betriebskostenabrechnung vom Vermieter. Dabei ist jede zweite Abrechnung fehlerhaft – in der Regel zu Ungunsten des Mieters. In den Betriebskosten sind Kosten u.a. für Heizung und Warmwasser enthalten. Wird dafür Gas genutzt, müssten diese Kosten eigentlich sinken.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat die Beratungsgespräche seiner örtlichen Mietervereine ausgewertet und bei jeder zweiten Betriebskostenabrechnung Fehler festgestellt. Oftmals werden Mieter um mehrere Hundert Euro benachteiligt. Denn Mieter zahlen laut DMB zwischen zwei und drei Euro pro Quadratmeter im Monat für Heizung und Warmwasser, für Grundsteuer, Straßenreinigung, Wasser, Abwasser, Müllbeseitigung, Hausmeister, Gartenpflege, Hausreinigung, Versicherungen, Aufzug usw. Für eine 70 Quadratmeter große Wohnung müssen 1.680 bis 2.520 Euro für die so genannte zweite Miete einkalkuliert werden.
Jeder Mieter sollte die Betriebskostenabrechnung genau kontrollieren.
Eine Betriebskostenabrechnung muss spätestens 12 Moante nach Ende der Abrechnungsperiode gestellt werden. Kommt diese später, dürfen keine Nachforderungen gestellt werden. Die Abrechnung sollte die konkrete Bezeichnung des Objekts, auf das sich die Abrechnung bezieht, und die Benennung des Abrechnungszeitraums beinhalten. Zudem muss sie die Gesamtkosten für jede Nebenkostenart auflisten, den zugrunde gelegten Verteilerschlüssels mit der Berechnung des Mieteranteils für die einzelnen Betriebskostenarten. Ausgewiesen müssen auch die monatlichen Vorauszahlungsbeträge des Mieters sowie deren Verrechnung..
Mieter müssen spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung von ihrem Vermieter erhalten haben. Auf später eintreffende Betriebskostenabrechnungen müssen sie keine Nachzahlungen mehr leisten.
Für 2016 können Mieter eventuell mit niedrigeren Kosten als im Vorjahr rechnen. Die Preise für Energie sind teilweise deutlich gefallen. Auch wenn der Winter kälter war als im Vorjahr dürfte ein kleines Plus übrig bleiben. Voraussetzung ist allerdings auch, dass der Vermieter bspw. bei günstigen Gasanbietern eingekauft hat.