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Kalte April-Tage: Vermieter muss heizen

19.04.2017 von


Derzeit liegen die Temperaturen für Ende April deutlich zu niedrig. Auch für den Beginn des Monats Mai werden keine Sommer-Temperaturen erwartet. Dann stellt sich die Frage, ob der Vermieter über die Heizperiode hinaus, heizen muss.

Bezüglich der Dauer der Heizperiode gibt es keine gesetzliche Regelungen. Auch schreibt kein Gesetz eine Mindestraumtemperatur vor. In der Regel ist jedoch der Zeitraum, in der Vermieter Wohnungen heizen müssen, in den jeweiligen Mietverträgen geregelt. Wenn dies nicht der Fall ist, können einzelne gerichtliche Entscheidungen der Vergangenheit als Grundlage herangezogen werden. So herrscht allgemein Einverständnis über die Dauer der Heizperiode: vom 1. Oktober bis 30. April. Einige Gerichte haben diese Heizperiode bis Mitte Mai verlängert und Mitte September beginnen lassen.

Die geforderte Mindesttemperatur in den Mietwohnungen sollte tagsüber bei 20 Grad liegen. In der Zeit ab 0.00 bis 06.00 Uhr reichen dagegen 16 Grad aus. Werte, die auch an kalten Sommertagen unterschritten werden könnten. Das heisst, auch im Sommer kann der Vermieter verpflichtet sein, die Heizung aufzudrehen.

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