EWE wegen unrechtmäßiger Vertragsverlängerungen verklagt
Der Stromanbieter EWE hatte Kunden Angebote zu Vertragsverlängerungen gemacht, die ohne die Zustimmung der Kunden wirksam werden sollten. Dagegen hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen geklagt – und EWE hat verloren.
Der Strom- und Gasanbieter EWE aus dem niedersächsischen Oldenburg hatte Kunden im Anschluss an eine Mindestvertragslaufzeit Verlängerungsangebote gemacht. Der Vertrag sollte sich auch ohne explizite Zustimmung des Kunden verlängern. Die EWE-Formulierung dazu lautete: "Wenn Sie mit diesem neuen Vertragsangebot einverstanden sind, nehmen Sie es einfach nur zu Ihren Unterlagen und wir beliefern Sie ab (Datum) zu den oben genannten Konditionen.“
Nach Meinung der Verbraucherzentrale Niedersachsen hat EWE damit „den Grundsatz eines Vertragsschlusses völlig auf den Kopf gestellt: „Eine ausbleibende Reaktion des Kunden darf keinesfalls als Zustimmung zu einem Vertrag gewertet werden“, erklärt Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin im Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Im Gerichtsprozess lenkte EWE ein und unterschrieb eine entsprechende Unterlassungserklärung. Zukünftig verpflichtet sich EWE derartige Formulierungen und Absichten zu unterlassen.
EWE ist in weiten Teilen Niedersachsens Grundversorger und gehört niedersächsischen Städten und Kommunen. Zuletzt hatte EWE negative Schlagzeilen im Zuge einer Spenden-Affäre und der daraus folgenden Entlassung des Vorstandsvorsitzenden gemacht.