Spanien verklagt - auch deutsche Energieversorger hoffen auf Millionenentschädigungen

09.05.2017 von


Spanien hatte in der Vergangenheit die Vergütung für eingespeisten Solartstrom rückwirkend abgesenkt. Energieversorger und Fonds hatten dagegen geklagt. Der erste Fonds hat jetzt eine Millionenentschädigung zugesprochen bekommen.

Die ehemalige konservative spanische Regierung hatte vor Jahren die Vergütung für eingespeisten Solarstrom abgesenkt. Für scharfe Proteste und Gerichtsverfahren sorgte dabei die rückwirkende Absenkung. Vor dem Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) hat nun der britische Investmentfond Eiser eine Entschädigung in Höhe von 128 Millionen Euro zugesprochen bekommen. Das ICSID stellte einen Verstoß gegen den Energiecharta-Vertrag fest. Daran werden Investoren stabile und gerechte Rahmenbedingungen für Investitionen zugesagt. Spanien hatte den Vertrag 1994 unterzeichnet. Die frühere spanische Regierung unter dem Ministerpräsidenten Rajoy hatt versucht den Staatshaushalt durch die rückwirkenden Kürzungen zu entlasten.

Neben dem Investmentfond sind auch einige deutsche Energieversorger, die in Spanien aktiv sind, betroffen. Nach der Entscheidung des ICSID hoffen diese nun auf größere Summen zur Entschädigung. Schätzungen gehen davon aus, dass der spanische Staat bis zu 7 Milliarden Euro Entschädigungen zahlen muss. Da das Schiedsgericht der Weltbank lediglich für Klagen ausländischer Unternehmen zuständig ist, gehen die vielen spanischen Solaranlagenbetreiber leer aus. Für diese sind spanische Gerichte zuständig, die bisher jedoch im Sinne der spanischen Regierung gehandelt haben. Letzte Hoffnung für spanische Investoren, darunter auch viele Privatpersonen, hoffen nun auf den Europäischen Gerichtshof.

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