EEG-Umlage sinkt: Wird Strom jetzt günstiger?
Am heutigen Montag haben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für 2018 bekanntgegeben. Danach beträgt die EEG-Umlage ab dem 1. Januar 2018 6,79 Cent pro Kilowattstunde. Das sind knapp 0,1 Cent weniger als in diesem Jahr. Ob diese Ersparnis auch an den Kunden weitergegeben wird, bleibt abzuwarten.
Der Strompreis für Privat- und kleinere Gewerbekunden beinhaltet zum überwiegenden Teil staatliche Abgaben, Umlagen und Steuern. Die EEG-Umlage, basierend auf dem Erneuerbaren Gesetz, macht dabei mit derzeit 6,88 Cent pro Kilowattstunde (kWh) den größten Anteil aus. Die deutschen Netzbetreiber, die diese Umlage errechnen, haben nun für das Jahr 2018 eine leichte Absenkung verkündet. Ab dem 1. Januar 2018 sollen Stromkunden dann „nur noch“ 6,77 Cent pro Kilowattstunde zahlen.
Unklar ist, ob weitere Abgaben ansteigen oder ebenfalls sinken. So hat beispielsweise der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW bereits höhere Netzentgelte für Kunden in seinem Netz angekündigt. TransnetBW-Kunden werden hauptsächlich in Baden-Württemberg beliefert. Jedoch haben viele Verteilnetzbetreiber für ihre Netze sinkende Entgelte angekündigt. Stromkunden zahlen über den Strompreis Netznutzungsentgelte. Diese Entgelte legt letztendlich der Verteilnetzbetreiber – also der regionale Netzbetreiber – fest. Dabei berücksichtigt dieser auch die Netzentgelte der (größeren, überregionalen) Übertragungsnetzbetreiber. Höhere Entgelte der Übertragungsnetzbetreiber führen nicht zwangsläufig zu insgesamt höheren Netzentgelten. Viele Stromkunden können hier sogar mit ebenfalls sinkenden Kosten rechnen.
Für einen Privathaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 3.500 kWh errechnet sich durch die sinkende EEG-Umlage eine Ersparnis von etwas mehr als 3 Euro pro Jahr. Stromanbieter sind verpflichtet, den Strompreis ab Januar mit der niedrigeren EEG-Umlage zu berechnen, die Senkung also an die Kunden weiter zu geben. Ebenso niedrigere Netznutzungsentgelte. Ob dies am Ende zu einem insgesamt niedrigeren Strompreis führt, hängt vom Stromanbieter ab. Manche Stromanbieter nutzen niedrigere staatliche Abgaben um den eigentlichen Strompreis und damit die eigene Marge zu erhöhen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der Strompreis keiner (laufenden) Preisgarantie unterliegt.
Bei steigenden Strompreisen Sonerkündigungsrecht nutzen
Unser Tipp: Sie können auf jeden Fall von ihrem Stromanbieter zum Jahreswechsel eine Mitteilung über die Preisentwicklung erwarten. Lesen Sie die Begründung für nicht sinkende Strompreise genau durch. Wenn ihr Strompreis nicht in Höhe der gesparten Abgaben sinkt und somit ihr Energiepreis erhöht wurde, haben Sie ein
Sonderkündigungsrecht.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Erzeugung von Strom aus Wind, Wasser, Sonne und Biomasse, in dem es dem so erzeugten Strom die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz zu einem festgelegten Preis garantiert. Dieser liegt höher als der Preis für herkömmlichen Strom. Die Mehrkosten werden durch die sogenannte "EEG-Umlage" auf alle Stromversorger umgelegt. Im Laufe des Jahres 2017 ist der Strompreis angestiegen. Die Differenz zu den garantierten Preisen hat sich damit verringert und somit entstand Spielraum für die Absenkung der EEG-Umlage. Zudem waren die Einnahmen aus der EEG-Umlage im laufenden Jahr höher als die Ausgaben. Dies führte zu einem Anstieg der Rücklagen, die nun in 2018 (durch eine niedrigere EEG-Umlage) abgebaut werden.
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